Frage an Georg Barfuß von S. S. bezüglich Recht
Luftsicherheitsgesetz
Im §7 des LuftSiG werden Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten gefordert.
in §17 des gleichen Gesetzes ist geregelt, daß es einer vom Bundesrat bestätigten Durchführungsverordnung bedarf. Diese gibt es derzeit nicht, Herr Schily hat dennoch die Regierungspräsidien angewiesen, sofort mit ZÜP zu beginnen. Das führt zu einer völlig unübersichtlichen Situation, da keiner weiß, was geprüft werden soll, was es kosten soll und dergleichen.
Werden Sie im Falle eines Wahlgewinnes diesen Rechtsbruch stoppen und werden Sie sich dafür einsetzen, daß Piloten von Kleinflugzeugen von dieser Pflicht zur Zuverlässigkeitsüberprüfung ausgenommen werden?
Liebe Frau Senger/ Herr Senger:
Ich finde es abenteuerlich, dass das Leben von einer Gruppe Menschen (jenen im Flugzeug) gegen das Leben einer anderen Gruppe (die zufällig unten am Boden befindlichen Menschen) "aufgerechnet" wird. Dieses Gesetz darf nie in Kraft treten, das es Ausfluss eines hysterischen Reflexes auf amerikanische Neurosen ist und andererseits die Hybris beeinhaltet, der Mensch könnte "Schicksal" gestalten. Nein, mit mir wird dieses Gesetz nicht ausgeführt werden.
MfG Ihr Georg Barfuß