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Garrelt Duin
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Frage von Ursula L. •

Frage an Garrelt Duin von Ursula L. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Duin,

als Besitzerin eines 23 Jahre alten Mercedes wollte ich mir nun dank der Abwrackprämie endlich einen Neuwagen zulegen. Das Auto war jedoch bis zum Tode meines Mannes auf dessen Namen zugelassen, so dass mir die Prämie nun anscheinend verwährt bleibt. Wie kann es sein, dass im Erbfall unter Ehepartnern die Gewährung der Abwrackprämie ausgeschlossen ist, zumal es sich bei meinem Fall um das einzige Familienauto handelt? Ist für diesen Fall kein Sondertatbestand vorgesehen? Eine derartige Ungleichbehandlung von Antragstellern, die ansonsten identische Voraussetzungen mitbringen, scheint mir in einem solchen Fall kaum gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Lademann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Lademann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. Februar 2009 zur „Abwrackprämie“.

Ich kann die von Ihnen angesprochene Verunsicherung bezüglich der Wartezeit bei Inanspruchnahme der Prämie nachvollziehen. Meine Kollegen aus der SPD-Bundestagsfraktion und ich haben dieses Problem bereits in den politischen Beratungsprozess einfließen lassen.

Das Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet zur Zeit ein Konzept zur Rechtssicherheit in der Wartezeit auf die Abwrackprämie. Eine Umsetzung des Konzeptes ist ab dem 1. April geplant.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Garrelt Duin, MdB