Frage an Garrelt Duin von Alexander L. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Duin,
das Kindergeld wurde erhöht. Ist Ihnen bekannt und bewußt, dass Alleinerziehende, die für ihr(e) Kind(er) Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle erhalten, lediglich die Hälfte der Erhöhung erhalten? Wenn dieses stimmt, wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichem Gruß
Alexander Löhndorf, Emden
Sehr geehrter Herr Löhndorf,
vielen Dank für Ihre Frage vom 5. Februar 2009 zum Thema „Kinderbonus“.
Der Kinderbonus wird im Rahmen der Regelungen des Familienleistungsausgleichs gewährt. Er wird somit als einmalige Kindergeldzahlung behandelt. Deshalb erfolgt bei getrennten Elternteilen eine Anrechnung auf die Unterhaltszahlung des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Dieser kann seine Unterhaltsleistung um den hälftigen Betrag des Kinderbonus kürzen.
Ich kann Ihren Unmut über diese Regelung nachvollziehen. Die SPD hat sich für die Gleichbehandlung beider Elternteile beim Kinderbonus ausgesprochen. Eine bessere Lösung für Alleinerziehende ist aber letztlich an der Union gescheitert. Diese wollte Verbesserungen für Alleinerziehende nur zustimmen, wenn das gesamte Konjunkturpaket erheblich ausgeweitet würde. Reiche sollten auch davon profitieren. Einer Ausweitung des Konjunkturpakets hat der Haushaltsausschuss dann insgesamt eine Absage erteilt. Damit wurde leider auch die Besserstellung von Alleinerziehenden beim Einmalkindergeld abgelehnt
Mit freundlichen Grüßen
Garrelt Duin, MdB