Frage an Garrelt Duin von Jürgen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Duin
dem Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14.01.2009 zufolge soll jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ künftig das Recht erhalten, mein Surfverhalten ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Damit müsste ich die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet befürchten. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.
Ich protestiere scharf gegen eine solche anlasslose Erfassung meines Surfverhaltens und bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Klausel aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird!
Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Datenskandale aufgetreten: Plötzlich war weltweit nachzulesen, wer delikate Partneranzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte, wer ein Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Das zeigt: Nur nicht erfasste Informationen sind sichere Informationen. Es gefährdet meine Sicherheit, wenn jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über meine Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen. Bitte verhindern Sie dieses Vorhaben!
Bitte teilen Sie mir mit, was Ihre Meinung dazu ist und was Sie unternehmen wollen, damit ich das Internet weiterhin ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen kann.
Mit freundlichem Gruß
Jürgen Berngruber
Sehr geehrter Herr Berngruber,
vielen Dank für Ihre Frage vom 26. Januar 2009 zum Gesetzentwurf "Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" des Bundesinnenministeriums.
Nachdem der Änderungsentwurf am 14. Januar 2009 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, wird dieser nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Im Deutschen Bundestag war der Entwurf noch nicht Gegenstand von Beratungen, deshalb bitte ich Sie um Verständnis, das ich zu diesem Zeitpunkt auf eine inhaltliche Stellungsnahme verzichte. Sie können sich aber darauf verlassen, dass meine Kolleginnen und Kollegen in den einzelnen Ausschüssen bei einem solch sensiblen Bereich genau darauf achten werden, dass die Neuerungen erforderlich und verhältnismäßig sind.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Garrelt Duin, MdB