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Garrelt Duin
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Frage von Karl Heinz H. •

Frage an Garrelt Duin von Karl Heinz H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Duin

Als 60jähriger Arzt, der sehr viel Kontakt mit Menschen hat möchte ich Ihnen mein Bedauern darüber ausdrücken, dass so viele Entscheidungen der Abgeordneten aufgrund von vorsätzlichen Fehlinformationen gemacht werden.
Wie Sie wissen wurden in Deutschland 600 Hausdurchsuchungen mit dem Vorwurf des Verstosses gegen die Drogengesetze oder der Planung eines Explosionsverbrechens gemacht. Auch ich gehöre zu denjenigen die in den Genuss einer Hausdurchsuchung kam und das nur weil ich im Internet Chemikalien bestellt hatte die ich in jedem Baumarkt hätte kaufen können.
Ich habe mich daher bei ähnlich Betroffenen erkundigt und erfahren das in der Regel auch bei denen keine Verstösse gegen gesetzliche Bestimmungen vorlagen. Leider wird in der Presse nur in Bildzeitungsmanier reisserisch von Tonnen beschlagnamter hochgefährlicher Chemikalien berichtet.
Das ist eine glatte Lüge. Tatsache ist das es sich fast immer um harmlose Dinge des täglichen Bedarfs handelte.
Da überhaupt kein begründeter Anfangsverdacht vorlag entbehrte das ganze Vorgehen des zuständigen Amtsrichters jeder legalen Grundlage. Da wird einfach behauptet man plane ein Verbrechen und schon wird man kriminalisiert. Es wird der Eindruck erweckt, dass sich durch Aufbauschen hier bei LKA und anderen Beamtenstrukturen Beschäftigungen und Pfründe gesichert werden.
Allein schon die Beobachtung des Chemikalienhändlers über einen Zeitraum von 4 Jahren legt den Verdacht nahe, dass das ganze nicht der Sicherung der Bürger vor Terrorismus sondern mehr der Sicherung der eigenen Arbeitsplätze dienen sollte. Auch sollten wohl die immensen Überwachungskosten gerechtfertigt werden.
Warum haben Sie also unter diesen Aspekten noch für das BKA-Ermächtigungsgesetz gestimmt? Wir haben ja schon de fakto einen rechtsfreien Raum in dem jeder Richter tun und lassen kann was er will.

Mit freundlichem Gruß

Hille

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hille,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Dezember 2008. Wir haben im Rahmen der 1. Stufe der Föderalismusreform aus dem Jahre 2006 die Konsequenz aus der neuen Gefährdungslage durch den internationalen Terrorismus gezogen. Unser Ziel war und ist es, eine zentrale Gefahrenabwehr von Gefahren zu ermöglichen, die weltweit und grenzüberschreitend organisiert werden. Daher wurde durch den neuen Artikel 73 Absatz 1 Ziffer 9a Grundgesetz dem Bund die ausschließliche Gesetzeskompetenz gegeben, um das Bundeskriminalamt (BKA) mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten. Das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus (BKAG) erfüllt diesen grundgesetzlichen Auftrag.

Wir haben mit diesem Gesetz ein Polizeigesetz geschaffen, dass nicht nur für die Onlinedurchsuchung sondern auch für die anderen Instrumente in exemplarischer Weise die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Deutschland wird im nächsten Jahr eine zentrale Sicherheitsbehörde besitzen, die in Zusammenarbeit mit den Polizeien der Länder zum Schutz der Bevölkerung auch gegenüber international agierenden Terrorgruppen für Sicherheit sorgen kann.
Die von Ihnen beschriebenen Durchsuchungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (ein „Drogengesetz“ gibt es nicht) haben offensichtlich mit dem internationalen Terrorismus nichts zu tun, weshalb auch das von mir unterstützte Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus mit Ihrem Fall nichts zu tun hat. Ihre Behauptung, die Entscheidung des Ermittlungsrichters „entbehre jeder legalen Grundlage“ ist weder von mir noch von anderen Lesern Ihres Schreibens nachprüfbar. Wenn dem so gewesen sein sollte, hatten Sie die Möglichkeit der richterlichen Überprüfung durch das höhere Gericht. Ich entnehme Ihrem Schreiben, dass Sie eine entsprechende Überprüfung nicht veranlasst haben, sonst hätten sie deren Ergebnis erwähnt. Den „rechtsfreien Raum“, von dem Sie sprechen, gibt es nicht. Die in der Presse erwähnten Tonnen hochgefährlicher Chemikalien wurden von der sogenannten Sauerland-Gruppe zum terroristischen Einsatz vorbereitet. Das wird nicht dadurch zur „glatten Lüge“, dass Sie und „ähnlich Betroffene“ nur „harmlose Dinge des täglichen Gebrauchs“, wie Sie sagen, in Besitz hatten. Beides hat nichts miteinander zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Garrelt Duin, MdB