Frage an Garrelt Duin von Matthias H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Duin,
zu meiner Frage vom 19.11. schreiben Sie am 3.12. "Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte."
Sie haben mir nur insofern weitergeholfen, als dass ich meine Rückschlüsse daraus ziehen kann, dass Sie meine Fragen überhaupt nicht beantwortet haben.
Ich finde meine drei Fragen im Umfang von insgesamt 9 Zeilen relativ leicht verständlich.
Meine Frage war _nicht_ "Wie geht es weiter mit dem BKA-Gesetz?".
Ist Ihnen das nicht aufgefallen oder hat es einen besonderen Grund dass Sie meine Fragen nicht beantwortet haben?
Mir ging und geht es um den Sinn und Zweck des ganzen Gesetzentwurfes und speziell darum warum Sie ihn unterstützen.
Deutschland hat sehr schlechte Erfahrungen mit einer geheimen Staatspolizei gemacht. Eine der Lehren aus der Vergangenheit war daher, dass die Polizei Ländersache ist. Warum stimmen Sie also trotzdem dafür, die Befugnisse der Bundespolizei zu Lasten der Länderpolizei auszubauen und warum stimmen Sie dafür der Bundespolizei zusätzliche geheime Ermittlungsmethoden in die Hand zu geben?
Mit freundlichem Gruß,
Henkelmann
Sehr geehrter Herr Henkelmann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Dezember 2008. Wir haben im Rahmen der 1. Stufe der Föderalismusreform aus dem Jahre 2006 die Konsequenz aus der neuen Gefährdungslage durch den internationalen Terrorismus gezogen. Unser Ziel war und ist es, eine zentrale Gefahrenabwehr von Gefahren zu ermöglichen, die weltweit und grenzüberschreitend organisiert werden. Daher wurde durch den neuen Artikel 73 Absatz 1 Ziffer 9a Grundgesetz dem Bund die ausschließliche Gesetzeskompetenz gegeben, um das Bundeskriminalamt (BKA) mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten. Das BKAG erfüllt diesen grundgesetzlichen Auftrag.
Es ist nicht richtig, dass bislang die Polizei reine Ländersache wäre, wie Sie annehmen. Schon vorher oblag der Dienstverkehr der Polizeien des Bundes und der Länder mit den zuständigen Stellen anderer Staaten grundsätzlich dem BKA. Das BKA ist zudem Nationales Zentralbüro von Interpol, nationale Verbindungsstelle von Europol und nationale Eingangsstelle im Rahmen des Schengen-Verbundes. Das Bundeskriminalamt hat somit auch in der Vergangenheit eine Zentralstellenfunktion bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender oder internationaler Bedeutung.
Es ist ebenfalls nicht richtig, dass durch das BKAG Kompetenzen des Bundes „zum Nachteil der Länder“ ausgebaut würden. Die Länder bleiben weiterhin zuständig. In der Vergangenheit haben wir, was die Zusammenarbeit der Polizeien von Bund Länder betrifft, gute Erfahrungen gemacht. Das BKAG regelt daher, dass die Aufgabenwahrnehmung „in gegenseitigem Benehmen“ (§4a) erfolgen soll.
Aus den in der Tat sehr schlechten Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei folgt das sogenannte Trennungsgebot: die Gefahrenabwehr durch die Polizei und geheimdienstliche Tätigkeiten zur Informationssammlung dürfen nicht vermengt werden. Das ist auch in Zukunft so. Das Wort „geheim“ sollte allerdings nicht zu Fehlschlüssen verführen. Geheime Ermittlungsmaßnahmen gehören schon immer zur polizeilichen Tätigkeit und unterliegen den polizeilichen Beschränkungen. Es ist eigentlich leicht nachvollziehbar, dass die Polizei – im Rahmen ihrer Aufgabe der Gefahrenabwehr! – nicht ausschließlich offen tätig sein kann. Dann wäre weder im Rahmen der Strafverfolgung noch im Rahmen der Gefahrenabwehr kaum ein Straftäter, erst recht keine Terrorgruppe oder kriminelle Organisation zu fassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Garrelt Duin, MdB