Frage an Garrelt Duin von Dieter K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Duin!
Das Thema "private Altersvorsorge" wird doch in den nächsten Jahren immer wichtiger!
Durch die am 1.1.2009 beginnende Abgeltungssteuer werde alle möglichen Geld- und Kapitalanlagen mit dieser Steuer i.H.v.25%+Soli+Kirchensteuer belegt!
Meine Frage nun: Die SPD hat doch durch die sogen."Riester- Rente" und deren staatlichen Zuschüsse für viele Bürger das Tor zur "privaten Altersvorsorge" geöffnet, auch Lebensversicherungen sind, wenn sie zur Altersvorsorge verwandt werden von der Abgeltungssteuer befreit; nun liegt der Vorschlag des BVI auf dem Tisch, Investmentfondssparpläne auch von der Abgeltungssteuer zu befreien, bis zu max.6000 Euro Anlagesumme, wenn die Sparpläne zur privaten Altersvorsorge eingesetzt werden!
Sie wissen auch, dass gerade durch den CostAverageEffekt sich Langfristsparen z.B.mit einem Aktien- oder Rentenfonds-Spar-Plan in Höhe von 50,-- oder 100,--Euro pro Monat gut rentiert und ideal ist für die private Altersvorsorge. Warum zögert nun die SPD,den Vorschlag des Koalitionspartners, auch diese Fonds-Sparpläne von der Abgeltungssteuer zu befreien, wenn sie für die private Altersvorsorge verwandt werden?
Hält die SPD nichts davon,wenn Kleinsparer sich am Produktivitätsvermögen beteiligen oder hat die SPD generell Probleme mit Risikokapital und setzt wieder mal ausschliesslich auf die "sicheren" Lebensversicherungen, die aber nur eine
sehr mässige Rendite abwerfen, was dem späteren Rentnern wenig Vergnügen bereiten wird!
Ich verstehe nicht,wo der wirtschaftliche Sachverstand der SPD geblieben ist! Helmut Schmidt und Karl Schiller waren noch Glanzlichter, heute, so hat man den Eindruck, regiert nur noch Mittelmass in der SPD. Sie persönlich Herr Duin nehme ich da ausdrücklich aus, denn wie sie sich z.B.erst letztens bei der Diätenentscheidung verhalten haben,das hat mir imponiert!
Schade nur,dass bei solchen Sachfragen wie den "Fondssparplänen für die private Altersvorsorge",die SPD immer wieder als Blockierer auftritt! So gewinnt man jedenfalls
keine Kompetenz!
MfG D.K
Sehr geehrter Herr Kipp,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. Juni 2008, in der Sie sich für eine steuerliche Förderung von Aktienfondssparplänen eingesetzt haben.
Das Einkommensteuerrecht fördert im bestimmten Umfang Anlageprodukte, die der Altersvorsorge dienen. Hierzu gehören insbesondere zertifizierte Altersvorsorgeverträge („Riester-Renten“) und Basisrenten („Rürup-Renten“). Bei beiden Anlageprodukten ist sichergestellt, dass die sich ergebenden Leistungen frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres genutzt werden können und grundsätzlich als lebenslange Alterseinkünfte ausgezahlt werden.
Im Gegensatz dazu ist bei Sparplänen, die nicht die Anforderungen an zertifizierte Altersvorsorgeverträge oder Basisrentenverträgen erfüllen, keine lebenslange Auszahlung der Leistung gesichert. Vielmehr können die im Rahmen derartiger Sparpläne erworbenen Wertpapiere bzw. Kapitalanlagen jederzeit im vollen Umfang veräußert werden. Bei solchen Anlageformen besteht immer die Gefahr, dass das Kapital für konsumtive Zwecke vorzeitig verbraucht wird, ohne dass es tatsächlich im Alter zur Verfügung steht. Sparpläne unterscheiden sich hinsichtlich der Eignung für die Altersvorsorge nicht von anderen Kapitalanlageformen wie der Direktanlage in Aktien, Zertifikaten, Bundesschatzbriefen oder einem Sparbuch und sind daher auch nicht förderungswürdiger als diese.
Im Übrigen ist es bereits nach geltender Rechtslage möglich, einen Aktienfondssparplan anzubieten, der gleichermaßen wie eine Lebensversicherung steuerbegünstigt ist. Zertifizierte Altersvorsorgeverträge können nicht nur als Lebensversicherungen, sondern auch als Bank- und Fondssparpläne (auch als Aktienfondssparplan) angeboten werden. Soweit Kapitalauszahlungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen nicht auf einer steuerlichen Förderung durch Zulagen und / oder einem Sonderausgabenabzug beruhen, ist bei Auszahlung nach zwölf Jahren und Vollendung des 60. Lebensjahres nur der hälftige Ertrag zu versteuern. Solche sog. „Über-Riester-Verträge“ können von Jedermann in unbeschränkter Höhe abgeschlossen werden. Eine Wettbewerbsbenachteiligung sehe ich daher nicht.
Schließlich darf auch nicht übersehen werden, dass die Regelungen zur Abgeltungssteuer, insgesamt betrachtet, eine attraktiv niedrige Besteuerung darstellen und sich dadurch die Spielräume für die eigenverantwortliche Altersvorsorge erheblich erweitern.
Mit freundlichen Grüßen
Garrelt Duin, MdB