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Frage von Heinrich V. •

Frage an Garrelt Duin von Heinrich V. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Duin,

aus dem Wahlkreisbüro Ihres Bundestagskollegen Bernd Scheelen bekam ich heute (13.3.08) eine Antwort auf ein Schreiben, welches von mir speziell an Sie gerichtet war!
In diesem Schreiben vom 27. Februar 2008 stellte ich auch eine Frage persönlich an Sie!
In der jetzigen Antwort aus dem Hause Ihres Parteifreundes Bernd Scheelen heißt es nur: "Aufgrund mehrerer Gespräche mit Herrn Scheelen kennen Sie seine Position zum Thema IHK".
Mit solch einer Antwort würden Sie sich sicherlich auch nicht zufrieden geben, oder?
Deshalb bitte ich Sie hiermit, mir nun hier per Abgeordnetenwatch wenigstens die folgende eine Frage zu beantworten.
Werden Sie im Bundestag die sehr vernünftige Initiative Ihres Bundestagskollegen Johannes Kahrs zur Abschaffung der IHK-Zwangsmitgliedschaft unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Vetter / Meerbusch

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Sehr geehrter Herr Vetter,

vielen Dank für Ihre Frage vom 13. März 2008 zur IHK-Zwangsmitgliedschaft.

Die Selbstorganisation der Wirtschaft und damit die Ausdünnung der staatlichen Aufgaben in diesem Bereich sind wichtig: ein umfangreiches kostenloses Dienstleistungsangebot ist eine unverzichtbare Leistung im Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft. Sowohl das Bundesverfassungsgericht wie auch der Europäische Gerichtshof haben sich mit der Thematik beschäftigt. Beide unterstreichen die Stellung der IHK und verweisen auf die ihnen per Gesetz zugewiesenen gesellschaftlichen Aufgaben. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Pflichtmitgliedschaft aller Gewerbetreibenden in der IHK als verfassungsgemäß an, da die IHKs legitime öffentliche Aufgaben erfüllen. Dabei gehe es nicht, wie oft kritisiert, um reine Interessenvertretung, die auch Fach- oder Berufsverbände betreiben, sondern um die Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft mit der praktisch im Vordergrund stehenden Aufgabe, die Staatsorgane zu beraten. Die Karlsruher Richter sehen in der Pflichtmitgliedschaft daher keine Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit.

Mit freundlichen Grüßen

Garrelt Duin, MdB