Frage an Garrelt Duin von Andreas H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Duin,
mit einem lachenden und einem weinenden Auge habe ich in der Ostfriesenzeitung (OZ) gelesen, dass Sie sich beim Beschluß zur Diätenerhöhung der Stimme enthalten hatten, und im Gespräch angekündigt haben, sich kein weiteres Mal gegen die Parteilinie auszusprechen.
Nun steht in Kürze ein weiterer Gesetzentwurf zur Beratung und Abstimmung, es geht um die Drucksache 701/07 - generelles Messertrageverbot - vom Berliner Innensenator Dr. Erhard Körting, sozusagen eine einschneidende Gesetzesverschärfung, die ausnahmslos alle Mitbürger pauschal unter den Generalverdacht "potentieller Krimineller, bzw. potentieller Messerstecher" stellt, d.h. wer ein Taschenmesser in der Tasche hat, ist bereits straffällig geworden.
Kurz zusammengefasst:
Lokale Berliner Kriminalitätsprobleme sollen pauschal und flächendeckend gesamtdeutsch verdeckt und dadurch gelöst werden, obwohl die Praxiserfahrungen aus Großbritannien, der Schweiz und Österreich einem solchen "Großreinemachen" entgegenstehen.
Jedes Taschenmesser, auch das kleine schweizer Taschenmesser wird per Gesetzbeschluß zur Waffe erklärt.
Was soll der Bevölkerung noch alles zugemutet und verboten werden ?
BKA und verschiedene LKA haben bereits Empfehlungen und Stellungnahmen abgegeben, die von einer weiteren Verschärfung (zusätzlich/nachträglich zu denen vom 21.04.2003) abraten - wie auch damals schon.
Werden Empfehlungen kompetenter Behörden auch diesmal wieder wie gewohnt ignoriert ?
Werden Sie in diesem Fall wieder die Parteilinie vertreten ?
Ich gehe davon aus, dass es auch hier eine Parteilinie gibt, da der Entwurf von einem Mitglied der SPD stammt.
mit freundlichen Grüßen
Andreas Hoffmann
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. November 2007 zum allgemeinen Messertrageverbot.
Der Bundesrat hat am 21. September 2007, auf Antrag Hamburgs, eine Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Durch die Änderung können die Bundesländer künftig eigene Verordnungen erlassen, die das Tragen von gefährlichen Messern und Waffen an konkret benannten Orten regeln.
Herr Körtings Initiative sieht eine Vereinheitlichung dieses Gesetzes vor, da die lokal begrenzten Verbote wenig praxistauglich sind. Um den dadurch entstehenden „Flickenteppich“ entgegenzuwirken, plant er ein
flächendeckendes Trageverbot.
Die Art der nun zusätzlich verbotenen Messer ist beim beschlossenen Hamburger Gesetzesantrag als auch bei der Initiative von Herrn Körting gleich. Bisher waren lediglich Butterfly, Spring-, Faust- und Fallmesser sowie Wurfsterne verboten. Im neuen Gesetz sollen Messer, die bisher trotz ihrer Gefährlichkeit durch den Schliff der Klingen für Erwachsene frei erwerbbar und tragbar waren, als Waffen eingestuft werden. Dazu zählen Kampf- und Einsatzmesser mit Dolch-, Bowie-, Tanto- oder Spearpoint-Klingenform.
Zudem sollen als „Waffen“ definiert werden: feststehende Messer mit einer Klingenlänge ab zwölf Zentimetern sowie feststellbare Klappmesser, die länger als 8,5 Zentimeter und einhändig feststellbar sind.
Herr Körting betont, es gehe nicht um ein „Verbot von Schweizer Taschenmessern“, sondern um ein Verbot von Messern, die bei Jugendlichen und Heranwachsenden modern seien, die aber bislang nicht unter das Waffenrecht fallen.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Garrelt Duin, MdB