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Garrelt Duin
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Frage von Ralf T. •

Frage an Garrelt Duin von Ralf T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Duin,

Oben genannten Gesetzesentwurf zur Diätenerhöhung verabschiedete der Bundestag heute erstaunlich unbürokratisch, still und leise nach etwa zwei Wochen ab Entwurfeingang. 9,x Prozent sollen es also sein, in zwei Schritten, dafür "nur" 2,5% Diätanteil pro Jahr im Bundestag.

Wenn ich mich nicht vertan habe erhalten also alle Mandatsfürsten ab dem Januar 2009 stolze 7668 Euro, steuerbevorteilt zu 25%, dazu diverse Zuschläge zu Büroausstattung, Dienstkutsche und parlamentsnahem Wohnsitz sowie eine private Rentenversicherung als Lohn von Souverän Volk bezahlt.

Soweit die Ausgangsinformationen, meine Frage hierzu geht jetzt in die Richtung, ob Sie mir plausibel erklären können, wieso eine solche Erhöhung legitim und dem Volk gegenüber, das dieses Jahr real 2,4% weniger verdient, gerecht ist.

Ergänzend wäre noch die Frage, wieso es keinen Vorstoß, ja nicht einmal einen Dialog dazu gab, das System im Sinne der Reformen des Landtags in NRW oder Schleswig-Holstein zu verändern, die Diäten zu erhöhen und dafür die wenig transparenten Zuschüsse für dies und das wegfallen zu lassen?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus,

mit freundlichem Gruß,
Ralf Tholen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tholen,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. November 2007 zum Thema Änderung des Abgeordnetengesetzes nach § 31 GO (Diätenerhöhung).

Ich habe mich bei der Abstimmung meiner Stimme enthalten, da ich die Änderung für nicht zeitgemäß und auch für nicht sachgerecht erachte. Gleichzeitig möchte ich nicht die teilweise populistischen Stimmen unterstützen, die in pauschaler und ebenso unsachlicher Art und Weise Politik und Politiker angreifen.

Sie sprechen die Kostenpauschalen an, die ein Abgeordneter bekommt. Jeder Abgeordnete erhält eine Kostenpauschale in Höhe von 3.720 Euro im Monat. Diese dient dazu, die anfallenden Kosten, die durch ein Mandat entstehen, auszugleichen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für ein Büro im Wahlkreis (Miete, Porto, Telefon, Fahrtkosten im Wahlkreis), Finanzierung von Veranstaltungen sowie Reisekosten für Mitarbeiter und Gäste, die ich nach Berlin einlade sowie eine Zweitwohnung in Berlin mit den entsprechenden Zusatzkosten. In der Regel sind die monatlichen Kosten höher als die Kostenpauschale. Diese zusätzlichen Ausgaben werden nicht erstattet und können auch nicht vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.

Des Weiteren sprechen Sie eine Reform des Systems im Sinne der Regelungen in NRW und Schleswig-Holstein an. Ich bin ein Befürworter des sogenannten „Düsseldorfer-Modells“ – hierfür wir sich jedoch in absehbarer Zeit keine Mehrheit im Bundestag finden lassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Garrelt Duin, MdB