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Frage von Stefan Albert K. •

Frage an Garrelt Duin von Stefan Albert K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Duin,

Sie haben für die Gesundheitsrform gestimmt.
Da die Gesundheitspolitik für mich ein wichtiges Kriterium für meine Wahlentscheidung ist, bitte ich Sie, mir Ihre Entscheidungsfindung zu erläutern bzw. mit mitzuteilen. warum diese Reform für die Bevölkerung gut sein soll.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan A. Kretschmer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kretschmer,

mit der Gesundheitsreform 2006 wird das deutsche Gesundheitswesen erheblich umgestaltet: in den Strukturen, in der Organisation, in den Finanzen und auch im Bereich der privaten Krankenversicherung. Alle Maßnahmen haben das Ziel, die Qualität der Versorgung zu verbessern, Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten zu erhöhen und insgesamt durch mehr Wirtschaftlichkeit, höhere Transparenz, stärkeren Wettbewerb und systematischen Bürokratieabbau die finanzielle Stabilität der gesundheitlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürgern zu sichern. Die Zahl der Menschen, die ohne Absicherung im Krankheitsfall sind, hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. In einem modernen Sozialstaat ist es jedoch nicht hinnehmbar, dass eine größere Zahl von Menschen ohne Absicherung im Krankheitsfall ist. Deshalb wird ein Versicherungsschutz für alle Einwohner ohne Absicherung im Krankheitsfall eingeführt und zwar sowohl in der gesetzlichen wie in der privaten Krankenversicherung. Mit der Gesundheitsreform bleibt die gesundheitliche Versorgung auf hohem Niveau erhalten – und dies unabhängig von Alter und Einkommen. Dort, wo es notwendig ist, werden Leistungen ausgebaut: Für die Behandlung bestimmter Krankheiten wie Krebs, Mukoviszidose oder Aids sind spezialisierte Krankenhäuser oft besser gerüstet als eine Arztpraxis. Deshalb wird den von bestimmten schweren oder seltenen Krankheiten betroffenen Patienten der Zugang zur ambulanten Behandlung am Krankenhaus künftig erleichtert. Im Rahmen der Integrierten Versorgung können Verträge mit Krankenhäusern zur ambulanten Behandlung dieser Patienten auch ohne die Einbindung eines niedergelassenen Vertragsarztes mit entsprechendem Zulassungsstatus geschlossen werden. Darüber hinaus werden ausgewählte Kliniken mit ihrem ambulanten Versorgungsangebot prinzipiell allen Versicherten zur Verfügung stehen.

Der Staat sorgt dafür, dass jeder die medizinische Hilfe bekommt, die er benötigt. Doch auch der Einzelne trägt eine Verantwortung: für die eigene Gesundheit und für einen sorgsamen Umgang mit den medizinischen Versorgungsangeboten. Um diese Verantwortung zu fördern, wird die Teilnahme an Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung und ein therapiegerechtes Verhalten im Krankheitsfall künftig stärker belohnt. Die Regelung über die reduzierte Belastungsgrenze für chronisch Kranke wird entsprechend ergänzt: Versicherte, die bereits heute chronisch krank sind und von der reduzierten Belastungsgrenze profitieren, können diese auch weiterhin in An-spruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sie sich therapiegerecht verhalten. Für alle Versicherten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes 45 Jahre alt oder älter sind, gilt dasselbe, wenn sie einmal chronisch krank werden sollten. Für jüngere Versicherte wird eingeführt, dass sie empfohlene Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung wahrnehmen müssen, um bei einer späteren chronischen Erkrankung einen Anspruch auf die reduzierte Belastungsgrenze geltend machen zu können. Je nach Alter und Geschlecht der Versicherten sind hier unterschiedliche Untersuchungen relevant und deshalb auch unterschiedliche Stichtage. Die näheren Einzelheiten wird der Gemeinsame Bundesausschuss festlegen. Auch notwendige Ausnahmen von dieser Regelung werden noch definiert. Die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen soll, ähnlich wie bei den Zahnvorsorgeuntersuchungen, in einem Bonusheft dokumentiert werden.

Die Versicherten haben einen Anspruch darauf, dass jeder Euro dahin fließt, wo er ihnen am meisten nützt. Die Gesundheitsreform sieht daher umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit vor. Nicht jedes Arzneimittel, das teuer ist, ist auch gut. Deshalb wird künftig geprüft, ob die Preise für Arzneimittel in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem therapeutischen Nutzen stehen. Aufgrund dieser Kosten-Nutzen-Bewertungen können für bestimmte Arzneimittel Höchstbeträge für die Kostenübernahme bestimmt werden. Krankenkassen können mit Arzneimittelherstellern Rabatte vereinbaren, die zu einer Senkung der Preise für die Arzneimittel führen, die an die Versicherten weitergegeben werden. Hierdurch können sich auch die Zuzahlungen der Versicherten verringern.

Die Versicherten profitieren künftig von einem umfassenden Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen. Die Krankenkassen werden professioneller, flexibler und kundenorientierter arbeiten und ihren Versicherten eine hohe Versorgungsqualität anbieten müssen. Denn Versicherte haben künftig die Wahl zwischen vielen unterschiedlichen Tarifangeboten ihrer Krankenkasse: Jeder kann sich die Kasse mit den besten Angeboten und den günstigsten Tarifen aussuchen. Oder einfach die Kasse, die am besten zu ihm passt. Das bedeutet: mehr Wahlfreiheit. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit den aufgeführten Argumenten meinen Standpunkt deutlich machen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Garrelt Duin, MdB