Frage an Garrelt Duin von Rainer B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Duin,
kurz möchte ich Ihnen, wie fast jedem unsere Volksvertreter, für Ihr Engagement zum Wohle der Bürger danken.
Meine Frage: warum hegt und pflegt jede Regierung den Status der Beamten, wohlwissend das genau diese, ob als Einkommen, oder später als viel zu hohen Pensionen die Einnahmen unseres Staates "auffressen"? Liegt es daran, dass eine Krähe.........., oder hat man Angst, dass Beamte, die ja nicht streiken dürfen, dieses doch, und zwar ungestraft, tun? Ich bin mir sicher, solange wir es uns erlauben, diese Klientel durchzufüttern, werden die Staatseinnahmen nie reichen. Warum also nicht ein genereller Schnitt? Mir hat man auch versprochen, dass ich nach 15 Jahren Einzahlung in das Rentensystem Rentenanspruch habe, dieses hat man mal soeben gekippt. Jeder Beamte schreit nach seinem Dienstherren. was glauben Sie? wieviel Beamte werden in Zukunft wohl bis 67 Jahre arbeiten? (perdon Dienst tun)? Diese ganzen Ungerechtigkeiten verlangen schon lange eine Korrektur.
Beispiele: Autoversicherung, Krankenversicherung, Steuerbelastung usw. usw. Der ganze öffentliche Dienst gehört auf den Prüfstand oder wie erklären sie mir, dass der Mitarbeiter einer Stadtsparkasse (da öffentlicher Dienst) seine Autoversicherung zum Beamtentarif bekommt, der Mitarbeiter einer Volksbank allerdings den Normaltarif bezahlt?
Diese Beispiele, in bin mir sicher Sie kennen das alles selber, lassen sich endlos weiterspinnen. Also, wenn wir Geld einsparen wollen, endlich gleiche Rechte und gleiche Pflichten für jeden, und damit meine ich jeden, Bürger dieses Landes.
Mich hat dieser Staat ganz elegant um meine mir eigentlich zustehende Rente geprellt, da habe ich kein Verständnis, dass der gleiche Staat sich bis zum Konkurs nur noch um das eigene Salär sorgt.
Mit besten Grüßen
Rainer Brenk
Sehr geehrter Herr Brenk,
es besteht kein Anlass zu der Besorgnis, die Beamtenschaft werde von Belastungen verschont, die sonstige Arbeitnehmer tragen müssen.
Rentenrechtliche Regelungen werden stets wirkungsgleich in das Beamtenversorgungsrecht übertragen.
Im Frühjahr 2005 hatten die SPD-geführte Bundesregierung und die damaligen Regierungsfraktionen den Entwurf eines Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes beschlossen, der dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz folgen sollte. Jedoch lehnte die CDU/CSU-geführte Bundesratsmehrheit den (zustimmungsbedürftigen) Gesetzentwurf ab, obwohl die Länder ganz überwiegend die Lasten der Beamtenversorgung zu tragen haben. Im Bundestag hat die CDU/CSU-Fraktion die abschließende Behandlung des Gesetzentwurfs in der vergangenen Wahlperiode blockiert.
Nunmehr ist in der Koalitionsvereinbarung festgelegt:
"Ebenso wie die sozialen Sicherungssysteme wollen wir auch die Beamtenversorgung langfristig sichern. Wir werden daher Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme wirkungsgleich in das Versorgungsrecht der Beamten übertragen."
Zuvor waren aber schon durch das Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes von 1989, das Versorgungsreformgesetz 1998, das Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge von 2000 und das Versorgungsänderungsgesetz 2001 einschneidende Änderungen in der Altersversorgung der Beamten vorgenommen worden. Außerdem unterliegen die Beamtenpensionen noch für eine lange Übergangszeit einer stärkeren Besteuerung als die Renten.
Die Bezüge der Versorgungsempfänger lagen im Jahr 2005 um 0,1 % unter denen des Jahres 2002. Erhöhungen sind bis einschließlich 2007 nicht vorgesehen. Vielmehr findet eine zweiprozentige Kürzung statt, weil mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006, das der Deutsche Bundestag am 19. Mai 2006 beschlossen hat, die jährliche Sonderzahlung von 50 auf 25 % halbiert wird. Die Sonderzahlung bewirkt übrigens keine Bevorzugung gegenüber den Rentnern, weil bei der Rentenberechnung alle beitragspflichtigen Bezüge, also beispielsweise auch „Weihnachtsgeld“ berücksichtigt werden.
Auch bei den Beihilfen, die Beamten in Krankheits- und Pflegefällen gewährt werden und dem Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung entsprechen, sind bereits Verschlechterungen erfolgt. Dabei handelt es sich um Leistungseinschränkungen, Kostendämpfungspauschalen und zusätzliche Selbstbehalte der Beihilfeberechtigten. Da die Beihilfen in Verwaltungsvorschriften geregelt sind, die der Bund und die einzelnen Länder jeweils für ihren Bereich erlassen, sind die Regelungen allerdings nicht in allen Punkten einheitlich. Für den Bundesbereich hat das Bundesministerium des Innern zum 1. Januar 2004 eine Änderung der Beihilfevorschriften vorgenommen, mit der auch die Be- und Entlastungen durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz wirkungsgleich übertragen worden sind. Schon zum 1. Januar 2005 wurden die Beihilfeleistungen für Zahnersatz weiter eingeschränkt, wodurch den Bundesbeamten eine höhere Beitragsbelastung in der ergänzend zu unterhaltenden privaten Krankenversicherung entstanden ist. Welche weiteren Änderungen im Beihilferecht durch die zum 1. Juli 2005 erfolgte Beitragsmehrbelastung der Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung von 0,45 % geboten sind, wird vom Bundesministerium des Innern noch geprüft. Das Sterbegeld ist nicht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen worden, sondern auch in den Beihilfevorschriften des Bundes, in denen die anteiligen Leistungen des Dienstherrn im Krankheitsfall geregelt sind. Weiterhin gibt es allerdings ein Sterbegeld im Beamtenversorgungsgesetz. Dem steht aber bei Arbeitnehmern vielfach ein tarifvertraglich geregeltes Sterbegeld und in der Rentenversicherung das sog. Sterbevierteljahr gegenüber. Dies bedeutet, dass die Witwe - anders als in der Beamtenversorgung - in den ersten drei Monaten nach dem Sterbefall die Rente des Verstorbenen in voller Höhe weiter bezieht. Entsprechendes gilt für betriebliche Altersversorgungen, die sich am Rentenrecht orientieren. In der Pflegeversicherung der Rentner ist ab 1. April 2004 der Beitragszuschuss der Rentenversicherer in Höhe von 0,85 % entfallen. Diese Belastung wurde mit dem „Gesetz zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung in das Dienstrecht...“ auf die Pensionäre des Bundes übertragen, wobei der entsprechende Abzug in einer Summe jeweils am 1. Dezember eines Jahres erfolgt. Weiterhin werden Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst häufig erst mit einer Zeitverzögerung auf die Beamtenbesoldung übertragen, um angestelltenspezifische Nachteile wirkungsgleich umzusetzen. Zudem ist den Bundesbeamten ab dem Jahr 2004 das Urlaubsgeld gestrichen und die Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) von 84 auf 60 % herabgesetzt worden; mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006, das der Deutsche Bundestag am 19. Mai 2006 beschlossen hat, wird die Sonderzahlung auf 30 % halbiert. Ähnliche Regelungen gibt es in den Ländern, teilweise schon seit 2003. Daneben hat die Bundesregierung durch eine Rechtsverordnung die Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten ab 1. März 2006 von 40 auf 41 Stunden erhöht. Die wöchentliche Arbeitszeit der Landesbeamten schwankt zwischen 39 und 42 Stunden.
Mit freundlichen Grüßen
Garrelt Duin, MdB