Frage an Garrelt Duin von Gunther K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum wird in Politik und in den Medien verschwiegen, daß nicht bloß drei, sondern VIER Kandidaten zur Bundespräsidentenwahl rechtmäßig nominiert sind?
Dieses Ausgrenzen und Totschweigen einer Minderheit ist vollkommen undemokratisch!
Sehr geehrter Herr Dr. Kümel,
nach Art. 53 Absatz Grundgesetz wird der Bundespräsident „ohne Aussprache von der Bundesversammlung“ gewählt. Die Ablehnung eines entsprechenden Antrages durch den Bundestagspräsidenten in seiner Eigenschaft als Präsident der Bundesversammlung ist daher keine „schale Begründung“, sondern entspricht lediglich den im Grundgesetz verankerten Verfahrensregeln für die Bundespräsidentenwahl.
Alle vier Kandidatinnen und Kandidaten wurden entsprechend den Verfahrensregeln der Bundesversammlung im Vorfeld bekannt gemacht. Ein bewusstes Verschweigen einzelner Kandidaten hat nicht stattgefunden, der Vorwurf entbehrt jeder Grundlage.
Das mediale Interesse an den einzelnen Kandidaten ist naturgemäß nicht oder nur teilweise beeinflussbar. Es ist nicht Aufgabe der Bundesversammlung oder des Deutschen Bundestages, für Kandidatinnen und Kandidaten um das Amt des Bundespräsidenten Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.
Politisch gesehen ist es aus meiner Sicht selbstverständlich sehr zu begrüßen, dass das Vorhaben der NPD, mit der Kandidatur von Herrn Rennicke öffentliche Aufmerksamkeit zu erzielen, gescheitert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Garrelt Duin