Frage an Garrelt Duin von Silvia R. bezüglich Familie
hat einer von denen die bei der SPD das Hartz Gesetz verabschiedet haben, schon mal von 345 Euro leben müssen.
Sehr geehrte Frau Rai,
ich muss gestehen, dass ich nicht alle Biographien der Bundestagsabgeordneten kenne und Ihnen daher auf diese Frage keine umfassende Auskunft geben kann. Ich weiß aber von vielen Kolleginnen und Kollegen meiner Partei, dass sie aus ganz „normalen“ Verhältnissen stammen, also in den meisten Fällen nicht „mit einem goldenen Löffel im Mund geboren“ wurden. Während ihrer Ausbildung oder im Studium mussten viele von ihnen mit wenig Geld ausgekommen.
Sicher bedeuten die 345 Euro, die den Empfängern von Arbeitslosengeld II für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, eine Härte. Dies sind aber nicht die einzigen Transferleistungen, auf die Erwerbslose Anspruch haben. Hinzu kommen Unterkunfts- und Heizkosten für einen angemessenen Wohnraum. Beim Übergang von Arbeitslosengeld auf Arbeitslosengeld II wird zwei Jahre lang ein Zuschlag gezahlt, im ersten Jahr 160 Euro, im zweiten Jahr 60 Euro, u.a.m..
Das Arbeitslosengeld II ist (anders als das Arbeitslosengeld I) keine Versicherungsleistung, sondern eine aus Steuermitteln finanzierte Fürsorgeleistung. Die Höhe der Leistungen orientiert sich deshalb am Bedarf der Empfänger und nicht am letzten Nettolohn. Da diese Gelder von allen Steuerzahlern aufgebracht werden, darf deren Belastung nicht zu hoch ausfallen, weil sonst die Akzeptanz für ein solches Fürsorgesystem gefährdet würde.
Die Angleichung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu dem aus Steuermitteln finanzierten Arbeitslosengeld II ist nur eine Seite der Reform. Auf der anderen Seite soll durch den Umbau der Arbeitsagentur die Förderung durch Um- und Weiterbildung und Vermittlung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt stärker auf die individuelle Situation des oder der Erwerbslosen zugeschnitten werden. Für fast eine halbe Million Sozialhilfeempfänger ist durch die Reform der Zugang zu solchen Maßnahmen überhaupt erst eröffnet worden. Diese Seite der Reform wird nach der Sicherstellung der Zahlungen von Arbeitslosengeld II an alle Anspruchsberechtigten in den nächsten Monaten einen weitaus größeren Raum einnehmen.
Desweiteren hat der Bundestag mit den Stimmen von SPD und Grünen ein Gesetz verabschiedet, das ab 1. Oktober 2005 die Möglichkeiten des Zuverdienstes für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II verbessert. Bisherige absetzbare Beträge werden durch einen Grundfreibetrag von 100 Euro ersetzt. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro beträgt der prozentuale Freibetrag 20 Prozent des den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommens, darüber 10 Prozent. Die Obergrenze liegt für Arbeitslosengeld II-Empfänger ohne Kinder bei 1.200 Euro, bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei 1.500 Euro.
Die SPD will das Arbeitslosengeld II in Ostdeutschland auf das Niveau der alten Bundesländer anheben. Frau Merkel und die CDU wollen es auf dem bisherigen Niveau belassen und darüber hinaus in bestimmten westdeutschen Bundesländern auf das Ost-Niveau absenken. Ist das sozial gerechter?
Mit freundlichen Grüßen
Garrelt Duin