Frage an Garrelt Duin von Jörg K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Duin,
aus der nachstehenden Betrachtung ergibt sich dann die Frage.
Wir haben ja seit einiger Zeit (Jahren) die Situation, dass Arbeitnehmer mit Anfang 50 oder auch etwas später ihren Arbeitsplatz verlieren. Diese Menschen bekommen in den allermeisten Fällen keinen neuen Arbeitsplatz, „retten“ sich also mehr oder weniger mit ALG I bzw. ALGII (Hartz IV) rüber in die Frührente. Sie wissen, dass das für diese Menschen, die dann 30- 40 Jahre und mehr gearbeitet haben und entsprechend in die Sozialsysteme eingezahlt haben, sich mit bis zu 18% Abzügen ihrer Rente begnügen müssen. Das liegt oft gerade einmal über dem Sozialhilfesatz. Dass auch die SPD daran nicht rütteln will und der Altersarmut damit Vorschub leistet, ist dem aufmerksamen Beobachter klar.
Aber: sind Sie aber zumindest bereit, die Zuverdienstgrenze, die derzeit bei 400 Euro pro Monat liegt (2 x im Jahr das Doppelte) zu erhöhen?
Es ist doch nicht nachzuvollziehen, dass ich zu der Zeit, wo ich das Geld dringend benötige, mich mit Almosen zufrieden geben muss, bin ich aber im gesetzlichen Rentenalter (65, später 67), kann ich jeden Tag so viel verdienen wie ich will.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Köhler
Sehr geehrter Herr Köhler,
ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 7. September 2009 zum Thema Zuverdienstgrenze. Ich kann Ihnen versichern, dass ich Ihre diesbezüglichen Sorgen voll und ganz nachvollziehen kann.
Die SPD hat sich immer gegen die Forderungen von Wirtschaftsverbänden und FDP gestellt, die Möglichkeit eines Zuverdienstes vollständig zu kappen. Es muss weiterhin möglich sein, dass man eine Teilrente in Anspruch nimmt und nebenbei noch etwas hinzu verdienen kann. Unser Ziel ist es, den Rentenübergang flexibel zu gestalten, damit jeder diesen Übergang nach seinen individuellen Bedürfnissen gestalten kann.
Daher haben wir im Januar 2008 die allgemeine Hinzuverdienstgrenze von 350 Euro auf 400 Euro erhöht. Dazu ist zu sagen, dass diese Grenze ein Richtwert für diejenigen ist, die vor dem 65. Lebensjahr bereits eine Vollrente beziehen. Der Wert kann im Einzelfall noch höher liegen, da die Löhne und Gehälter der letzten Erwerbsjahre individuell berücksichtig werden. Nimmt man nur eine Teilrente in Anspruch kann die Hinzuverdienstgrenze höher liegen.
Gleichzeitig ist es unser Ziel, die Arbeitslosigkeit bei älteren Bürgerinnen und Bürgern spürbar zu senken. Die Potentiale und das langjährige Know-How der älteren Mitbürger müssen noch stärker in den Fokus der Unternehmen gerückt werden. Das Programm Perspektive 50plus ist hier nur ein Beispiel. Gleichzeitig arbeiten wir konkret daran, dass flexible Altersteilzeitregelungen weiter verbessert und gefördert werden. Teilhabe am Erwerbsleben und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind die besten Ansätze, um die Gefahr der Altersarmut abzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Garrelt Duin, MdB