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Garrelt Duin
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Frage von Gerhard J. •

Frage an Garrelt Duin von Gerhard J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Duin,

aufgrund der furchtbaren Ereignisse in Winnenden denkt die Koalition darüber nach Paintball zu verbieten und beruft sich dabei darauf, dass dieser Sport menschenverachtend sei und die Hemmschwelle zum töten senken würde.

In welchem direkten Zusammenhang steht Paintball mit dem Amoklauf von Winnenden?

Inwiefern ist Paintball menschenverachtender als beispielsweise Boxen, Fechten oder Judo?

Wie stehen Sie zu Spielzeugwaffen für Kinder?

Auf welche wissenschaftliche Studie beruft sich die Koalition bei der Behauptung Paintball setze die Hemmschwelle zum töten herab und sind ihnen Fälle bekannt in denen ein passionierter Paintballspieler einen erweiterten Suizid begangen hat?

In den Medien wird diskutiert, dass die Paintballer nun darunter leiden müssen, dass die beiden Volksparteien die in ihnen fest verankerten und gut organisierten 2. Mio Sportschützen im Wahljahr 2009 nicht verprellen wollen und stattdessen sich das Bauernopfer Paintball gesucht haben. Wie ist Ihre Position dazu?

Herr Bosbach erklärte im Interview für RTL, dass die Kontrollen für Sportschützen nicht härter ausgefallen seien, weil man die "große Masse der friedliebend und gesetzestreuen Jäger und Sportschützen nicht über Gebühr" belasten wolle. (Zitat: http://www.youtube.com/watch?v=IaowYVfNf7g )
Was ist mit der Masse der friedliebenden und gesetzestreuen Paintballspieler?

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Janssen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Janssen,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Mai 2009 zur Verschärfung des Waffenrechts.

Die furchtbaren Ereignisse von Winnenden im März waren der Anlass für die nun anstehende, erneute Verschärfung der waffenrechtlichen Vorschriften. Die kritische Diskussion zu diesem Vorhaben spiegelt das Meinungsspektrum, das bei allen sicherheitspolitischen Maßnahmen in Erscheinung tritt, wider: Ablehnung, weil die Maßnahmen zu wenig durchgreifen, Ablehnung, weil die Maßnahmen zu sehr eingreifen, Ablehnung, weil es immer Wege gibt, Präventionsmaßnahmen zu umgehen.

Es liegt auf der Hand, dass einerseits Verbrechen sich niemals absolut verhindern lassen, dass aber andererseits Prävention und Verfolgungsdruck die Anzahl der Verbrechen minimieren. Die Aufgabe verantwortlicher Politik ist es, die Maßnahmen zu ergreifen, welche die Schwelle zur Begehung von Verbrechen möglichst hoch setzen. Dies hat nichts mit einem „Generalverdacht“ gegen sämtliche legale Waffenbesitzer oder „Paintballspieler“ zu tun, sondern damit, dass die Einhaltung bestimmter Vorgaben – beispielsweise zur Verwahrung der Waffen - ohne behördliche Kontrolle im Einzelfall laxer ausfällt als unter dem Druck einer jederzeit möglichen Kontrolle. Kontrollen und Kontrolldruck können nicht jeden Regelverstoß verhindern, aber sie werden mit Sicherheit dazu beitragen, dass die Regeln besser eingehalten werden. Das funktioniert im Prinzip nicht anders als Kontrollen im Straßenverkehr.

Es ist uns bewusst, dass der Griff zur Waffe nur das letzte Glied in einer langen Kette ist. Die Politik kann nicht fehlgeleitete Entwicklungen einzelner Jugendlicher aufhalten. Sie kann einzelne Verbrechen nicht zum Anlass nehmen, sich in (scheinbar) problematische Familien über die geltende Rechtslage hinaus einzumischen. Sie kann allerdings die – grundsätzlich in die Kompetenz der Bundesländer fallende - Schulpolitik so ausrichten, dass die Kinder und Jugendlichen dort auf eine Kultur der Anerkennung treffen, statt einem Prozess der Auslese unterworfen zu sein. Der Kern aggressiver „Rächerfantasien“ ist der Mangel an Anerkennung. Anerkennung des familiären und sozialen Umfelds, aber auch Anerkennung der Institutionen, insbesondere der Schule, die lange Jahre einen dominierenden Einfluss ausübt. Und die Politik kann und muss Gefahrenquellen eindämmen, auch wenn diese nicht die letzte Ursache darstellen sondern „nur“ das Mittel für den letzten Schritt. Die Eindämmung dieser Gefahr ist der Sinn der von uns beabsichtigten Änderungen des Waffengesetzes.

Durch eine Ergänzung des Ordnungswidrigkeitengesetzes sollen Spiele verboten werden, bei denen die Tötung oder Verletzung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird. Derartige Spiele sind keine Indianer- und – Cowboyspiele vergangener Zeiten. Sie kennzeichnet vielmehr das Bestreben, einer paramilitärischen Übung unter Einsatz von Tarnanzügen und realistisch anmutenden Schusswaffen möglichst nahezukommen. Vom Ordnungswidrigkeitentatbestand nicht erfasst werden gesellschaftlich anerkannte traditionelle Sportarten, wie etwa das Fechten. Die Gefahr, dass Gewalt verharmlost wird und hierdurch die allgemeinen Hemmschwellen zur Gewaltanwendung abgebaut werden, besteht hier nicht.

Das Verbot wird im Hinblick auf bestehende Spieleinrichtungen mit einer Übergangsfrist versehen werden müssen, welche eine andere Ausrichtung betroffener Spielstätten ermöglicht. Es handelt sich hier um eine Maßnahme außerhalb des Waffenrechts, welche nicht auf die Gefährlichkeit der benutzten Gegenstände sondern auf die psychischen Auswirkung bestimmter „Spiele“ abstellt.

Wir werden in den anstehenden parlamentarischen Beratungen die Notwendigkeit dieser Maßnahme nochmals intensiv beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Garrelt Duin, MdB