Frage an Gabriele Hiller von Jürgen R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Dr. Hiller,
in Berlin halten sich etwa 20.000 abgelehnte Asylbewerber auf.
Sollte die Zahl (aus der Presse entnommen) nicht stimmen, bitte nennen Sie die konkrete Zahl?
Unterbringung und Verpflegung inklusive medizinische Betreuung kosten Geld.
Warum leistet Berlin sich diesen Luxus auf Kosten der Steuerzahler und schiebt nicht konsequent ab?
Da der Senat die Abschiebehaft abgeschafft hat, sind Direktabschiebungen ohne Haft, mit hohem Aufwand verbunden.
Polizisten müssen die Abzuschiebenden suchen, selbst wenn diese gefunden werden, wird mit vielen Tricks versucht die Abschiebung zu verhindern.
Asylbewerber, die wegen Gewalt- und Sexualdelikten verurteilt wurden,
bleiben auf freien Fuß und könnten untertauchen, wegen fehlender Abschiebehaft.
Was würden Sie unternehmen, um die erfolgreiche Durchsetzung der Abschiebung zu gewährleisten?
Mit freundlichen Grüßen
J. R.
Sehr geehrter Herr Reuter,
abgelehnte Asylsuchende sind ausreisepflichtig und müssen Deutschland innerhalb kurzer Fristen wieder verlassen. Wenn sie das nicht tun, werden sie abgeschoben und dürfen auf Jahre hinweg nicht mehr in die EU einreisen. Deutschland hat im vergangenen Jahr fast 21.000 Menschen abgeschoben, das sind doppelt so viele wie 2014. Die Zahl der Abschiebungen ist auch in Berlin erheblich gestiegen. Im ersten Halbjahr 2016 sind 1.068 Menschen in ihr Herkunftsland abgeschoben worden (2015: 806, 2014: 602). Eine noch größere Zahl abgelehnter Asylsuchender reist „freiwillig“ wieder aus. Seit einiger Zeit steigt die Zahl der Abschiebungen deutlich und die Abschiebepraxis wird deutlich rigoroser: Familien getrennt, Kinder werden von der Polizei in der Schule abgeholt, Menschen trotz Krankheit, Behinderungen oder Schwangerschaft abgeschoben etc.
Mit steigenden Flüchtlingszahlen kommt sie wieder einmal auf, die Propaganda von den „Vollzugsdefiziten“, wonach angeblich zu wenige abgelehnte Asylsuchende abgeschoben werden. Dabei gibt es insgesamt wenig valide Daten zu Abschiebungshindernissen, umso weniger gibt es quantifizierbare Informationen dazu, in wessen Verantwortung es vorwiegend liegt, wenn Abschiebungshindernisse existieren. So musste Bundesinnenminister Thomas de Maizière kürzlich einräumen, dass seine Aussage, wonach 70 Prozent der unter 40-jährigen Männer vor einer Abschiebung krankgeschrieben würden, ungedeckt war, da es dazu keine bundesweite Statistik gibt.
Abschiebungen sind das härteste Mittel des Staates, um den Aufenthalt einer Person im Bundesgebiet zu beenden. Sie sind ein erheblicher staatlicher Eingriff in die individuelle Lebensführung mit gravierenden Folgen für die Betroffenen, die meist in Armut, Perspektivlosigkeit und Ungewisse „rücküberführt“ werden. Abschiebungen gehen häufig mit enormen psychischen Belastungen einher. Für Kinder kann eine Abschiebung das Ende der Schulkarriere bedeuten und die seelische Gesundheit gefährden. Sie finden häufig erst nach langjährigem Aufenthalt in Deutschland statt. Abschiebungen, besonders im Winter, können für die Betroffenen schlicht gesundheitsgefährdend bis lebensgefährlich sein. DIE LINKE. Berlin tritt für ein humanitäres Einwanderungs- und Asylrecht ein und lehnt die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht ab. Wir wollen, dass auf Landesebene jeglicher Handlungsspielraum genutzt wird, um Abschiebungen sowie damit einhergehende Härten für die betroffenen Menschen zu vermeiden.
Dr. Gabriele Hiller