Frage an Gabriele Hiller von Hnery G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Hiller!
Das deutsche Schornsteinfegerwesen ist seit Jahren ein erhebliches Ärgernis in der Bevölkerung. Das Berliner Grundgesetz verbietet in Art. 24:
Jeder Missbrauch wirtschaftlicher Macht ist widerrechtlich. Insbesondere stellen alle auf Produktions- und Marktbeherrschung gerichteten privaten Monopolorganisationen einen Missbrauch wirtschaftlicher Macht dar und sind verboten.
Wie sehen Sie das Problem, und was werden Sie für die Abschaffung des Monopols tun?
Sehr geehrter Herr Guse,
ich stimme mit Ihnen überein, dass das deutsche Schornsteinfegerrecht veraltet ist und modernisiert werden muss. Das Gesetz hat seine Grundlagen im Jahr 1937. Es muss sowohl an technische Veränderungen, an europäisches Recht und an vergleichbares Gewerbebedingungen angeglichen werden. Allerdings handelt es sich beim Schornsteinfegerrecht um Bundesrecht, es muss daher auf der Ebene des Bundestages und der Bundesländer behandelt werden. Da jedoch die in beiden Häusern federführenden Parteien SPD und CDU an weitreichenden Veränderungen nicht interessiert sind (das trifft auch auf die SPD in Berlin zu) sind gegenwärtig Vorschläge in diesem Bereich wenig erfolgversprechend. Es bedarf aus meiner Sicht noch hartnäckiger Überzeugungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um Veränderungen zu erreichen. Die Linkspartei wird sich in diesen Prozess einbringen - in erster Linie im Interesse der betroffenen Bürgerinnnen und Bürger.