Frage an Gabriele Hiller von Sophia O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Hiller!
Ich freue und wundere mich über Ihre Antwort in
http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_dr_hiller-652-46969--f421371.html#q421371
so dass ich wieder fragen soll.
Laut alten Urteilen des BVerG zahlte man die Gebühr für die Teilnahme am Rundfunk, also für den Konsum von Rundfunk. Zwar begründet durch den Besitz von Empfangsgeräten, aber für Rundfunk, nicht für Internet.
Jetzt soll ich Sie fragen, wozu soll man Ihrer Meinung nach den Rundfunkbeitrag zahlen:
(a) Für die Teilnahme am Rundfunk?
(b) Eine Steuer für das persönliche benutzen des Internets?
(c) Eine Steuer für den Besitz einer Webseite, die man vielleicht nicht mal persönlich erstellt hat?
Das Internet ist ein offenes Netz von Rechnern, dessen Segmente den verschiedensten Personen gehört. Jeder darf das Netz vergrößern und Rechner anschließen, auch die Rundfunkanstalten. Wenn man Rundfunk-Programme mit dem Rechner empfangen kann, dann, weil die Anstalten sie in das Netz einspeisen.
(d) Darf ich wie die Rundfunkanstalten für das, was ich in meine Web-Seite unverschlüsselt einspeise, Geld unabhängig von der Annahme des Angebots verlangen?
(e) Gehört Ihrer Meinung nach das Internet den deutschen Rundfunkanstalten?
Der PC wurde per Gesetz zu "neuartigen Rundfunkempfänger" erklärt, obwohl er weder neuartig noch Rundfunkempfänger ist, sondern nötigen Werkzeug. Deswegen wurden Gebühren für ihn verlangt.
(f) War die neue Abgabe nicht "Geräte unabhängig"?
Wenn der Staat per Gesetz Fische in einem Aquarium zu neuartigen Hunden erklärt, werden selbstverständlich sehr wenige sich an das Gesetz halten und Hundesteuer für die Fische zahlen. So sank die Akzeptanz der Rundfunkabgabe mit der PC Gebühr.
(g) Finden Sie, dass man die mangelnde Akzeptanz mit Zwang ersetzen kann?
(h) Erkennen Sie nicht, dass diese Zwangsabgabe die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit des Rundfunks und des Gesetzgebers untergräbt?
MfG S. Orthoi
Sehr geehrte Frau Orthoi,
Sie stellen eine ganze Reihe Fragen an mich, bei denen ich ahne, dass bei deren Beantwortung eine längere Brieffreundschaft zwischen uns entstehen könnte. Das will ich gerne vermeiden. Zudem berührt ein Großteil Ihrer Fragen juristische Inhalte, auf die ich mich nicht einlassen will. So handelt es sich bei der Rundfunkabgabe ganz ausdrücklich um keine Steuer, sondern um eine Abgabe, das sollte hier zumindest ausdrücklich betont werden.
Sollten Sie wie schon seit 2007 (damals ging es noch um die Rundfunkgebühr) keine Rundfunkabgabe leisten wollen, schlagen Sie bitte den Rechtsweg ein und klagen Sie dagegen. Ich sehe gegenwärtig in Ihrem Fall keine Chance auf politischem Wege eine Befreiung zu erreichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Gabriele Hiller