Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Jürgen R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr verehrte Frau Frau Hiller-Ohm!
Ich wohne in Ihrem Wahlkreis und „des (Wahl-) Volkes Stimme“ sollte für Ihre eigene Meinungsbildung und Ihr politisches Wirken deshalb von Bedeutung sein.
Ihre Partei hat 1995 eine Erhöhung der Abgeordnetenbezüge zugestimmt und diese – wie ich finde aus gutem Grund – bis 2007 nicht umgesetzt.
Jetzt aber – und bis 2010 – genehmigen Sie und Ihre Kollegen sich rund 16 Prozent mehr. Ich hätte keinen Einwand gegen diesen sehr satten Zuschlag, wenn die jetzige Regierungsparteien den normalen Rentnern auch ermöglichen würden, die Erhöhung Ihrer Altersbezüge im gleichen Maße und zwar auch selbst festzulegen.
Meine Bitte an Sie: Stimmen Sie gegen diese Diätenerhöhungen!
Stehen Sie auf gegen diese Selbstbedienungsmentalität!
Wer gibt Ihnen das Recht, sich nach den Bezügen von Bundesrichtern zu orientieren?
Wann endlich etablieren Sie und Ihre Fraktion endlich eine Kommission unter dem Vorsitz des Bundespräsidenten, die diese sensiblen Diäten-Regelungen regeln wird?
Falls Sie nicht tatenlos zusehen wollen, wie das Wahl-Volk wegen Politik-Verdrossenheit nicht mehr zur Urne geht: Widersetzen Sie sich dieser Schnellaktion der Bezüge-Erhöhung!
Ihr
Jürgen Röpenack, Travemünde
Sehr geehrter Herr Röpenack,
ich habe die letzte Erhöhung der Abgeordnetendiäten abgelehnt und werde dies in der Konsequenz auch diesmal tun! Prinzipiell finde ich die Kopplung der Abgeordnetenbezüge an die Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst, wie sie mit dem aktuellen Gesetz umgesetzt werden soll, richtig.
Wir haben im November letzten Jahres eine Diätenreform durchgeführt mit dem Ziel, mehr Transparenz und Akzeptanz in die Entwicklung der Bundestagsabgeordnetengehälter zu bringen. Deshalb wurde eine Referenzgruppe für die Abgeordnetenbezüge festgelegt. Es wurden die Bezüge von Bundesrichtern (R6) und Bürgermeistern kleinerer Städte (B6) zugrunde gelegt. Da die Abgeordnetendiäten um etwa 10 Prozent niedriger lagen als die Vergleichsgruppen, wurde eine Anpassung der Diäten in zwei Schritten (in 2008 und 2009) beschlossen. Zukünftig soll sich die Entwicklung der Abgeordnetendiäten dann an den jeweiligen Tarifabschlüssen für die Referenzgruppen B6 und R6 richten. Dieses Prinzip halte ich für richtig, da wir Abgeordneten dann nicht mehr „willkürlich“ über unsere Diäten beschließen müssen, sondern das nachvollziehen, was die Tarifpartner für die Referenzgruppen ausgehandelt haben.
Ich habe die Diätenreform trotzdem abgelehnt, weil ich die Anpassung der Diäten an die Referenzgruppen B6/R6 für zu hoch gehalten haben, die beiden Anpassungsschritte haben eine Erhöhung der Diäten um 10 Prozent zur Folge. Ich bedaure sehr, dass es nicht möglich war, die Diäten auf dem ursprünglichen Niveau von 2007 zu belassen und sie in dieser Höhe dann an die Tarifentwicklungen der Referenzgruppen im Öffentlichen Dienst anzupassen. Leider wurde der angestrebte Systemwechsel bei der Altersvorsorge der Abgeordneten im letzten Jahr ebenfalls nicht erreicht.Aus diesen Gründen habe ich nicht zugestimmt und werde es diesmal auch nicht tun.
Was Ihre Frage nach der Einrichtung einer Komission zur Bestimmung der Abgeordnetendiäten angeht, so stimme ich Ihnen zu. In einem gemeinsamen Beschluss aller SPD-Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein heißt es hierzu: "Zur Festlegung der Diäten sollte angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der das Parlament letztendlich entscheiden muss, dennoch eine unabhängige Kommission eingesetzt werden, deren Empfehlung dem Parlament als Entscheidungsgrundlage dient. In wie weit es eine Verbindlichkeit zur Übernahme der Vorschläge dieser unabhängigen Kommission geben kann und soll, bedarf der weiteren Diskussion."
Übrigens lehnen inzwischen alle neun SPD-Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein die geplante zweite Erhöhung ab!
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm, MdB