Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Thomas P. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Frau Hiller-Ohm,
über die volle Erwerbsminderung (Abschlag 10,8%) vor Eintritt der Altersrente hatten wir uns schon schriftlich ausgetauscht.
Die Einsprüche bei der Rentenversicherung Ruhen bis zur einer Endgültigen Entscheidung beim BSG, welche immer noch ausstehen.
Da nach einer neuen Entscheidung keine Zahlungen Rückwirkend der RV mehr stattfinden , frage ich mich, wie im falle einer Positiven Entscheidung des BSG., die RV sich verhalten werde.
Auch möchte ich auf eine Lücke in der Riester rente hinweisen.
Mit 47 Jahren würde ich es auch gerne in Erwägung ziehen etwas gegen die drohende Altersarmut von mir aus zu tun um an die Sparförderung des Staates zu partizipieren.
Da ich kein Steuerpflichtiges Einkommen beziehe, bleiben für meinen
Personenkreis nur reguläre Sparformen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Pollmann
Sehr geehrter Herr Pollmann,
das Bundessozialgericht hat nach wie vor keine eindeutige Position, was die Berechnung der Erwerbsminderungsrenten betrifft. Ich beteilige mich deshalb auch nicht an der Spekulation, wie die Reaktion der Rentenversicherung sein wird.
Zu Ihrem zweiten Punkt kann ich eine erfreuliche Mitteilung machen: Die Bundesregierung hat auf Vorschlag der SPD beschlossen, dass künftig auch Bezieher von Erwerbsminderungsrenten eine "Riester-Rente" ansparen können. Die Regelung wird in Kürze ins parlamentarische Verfahren gehen und ich hoffe, dass Sie dann ab Herbst oder Winter 2008 ebenfalls von den staatlichen Förderungen profitieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm, MdB