Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Jan S. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Jan S. bezüglich Tourismus

Guten Tag Frau Hiller-Ohm,

ich stelle Ihnen diese Frage in Ihrer Eigenschaft als Ausschuss-Mitglied Tourismus des Deutschen Bundestages.

Im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen wurden viele Unternehmen mehrfach geöffnet und geschlossen und alle wurden mehr oder minder umfassend und prompt bei den finanziellen Ausfällen zumindest anteilig vom Staat unterstützt. So auch Hotels und Appartements, die bis Mitte April 2021 dann fast eine komplett Saison ohne Mieterträge dastehen. Anders als alle anderen gibt es aber eine Ausnahme: Private Vermieter von Ferienwohnungen, die diese Tätigkeit nicht in Vollzeit ausüben, erhalten keinerlei Beihilfe.

Es laufen also seit einem Jahr alle Kosten wie Abträge an die Banken, Versicherungen, WEG- und Vermietungs-Verwaltung, Reinigungspersonal, Werbemittel/Anzeigenschaltungen, Hausmeister und regelmässige Legionellen- und Rauchmelder-Prüfungen, Tourismusabgaben auf geschlossene (!) Strände und Steuervorauszahlungen auf nie (!) zu erzielende Einkünfte. Mithin also fünfstellige Beträge je Objekt und Jahr.

Private Vermieter tragen daher trotz Schließung erheblich sowohl zum Geldfluss weiterer Unternehmen und des Staates bei, als auch durch Ihren Betrieb zur Eröffnung der Möglichkeit, in diesem Land Urlaub zu machen – so wie die Politik es jetzt aktiv fordert.

Meine Frage lautet:
Warum wird der rechtsstaatliche Grundsatz der Gleichbehandlung so offenkundig missachte und private Vermieter von Ferienwohnungen einseitig von den Fördermaßnahmen ausgeschlossen?

Jan Sass

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sass,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen als tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion gerne beantworte.

Die Pandemie stellt viele im Tourismusbereich vor große Herausforderungen. Mit dem Teil-Lockdown seit November und den anschließenden strengeren Schließungsmaßnahmen mussten insbesondere die Beherbergungen für eine lange Zeit schließen.

Sie führen richtig aus, dass es staatliche Hilfen für Beschäftigte und Unternehmen gibt. Ein Unternehmen, das Coronahilfen beantragen möchte, muss auch als ein Unternehmen geführt werden. Eine weitere wichtige Bedingung für die Beantragung ist, dass die Tätigkeit in Vollzeit ausgeübt wird. Dies erachten wir als wichtig, da jemand, der/ die Wohnungen oder Häuser in einer Nebentätigkeit vermietet, noch seine Haupttätigkeit als Einkommen hat. Auch ist eine Trennschärfe bei den vielen Ferienwohnungen und –häusern, die in privater Tätigkeit vermietet werden, oftmals nicht gegeben. Private Ferienwohnungen können über die Steuererklärung abgerechnet werden. Eventuell können hier Ausgleiche erzielt werden.

Wichtig ist es, dass den vielen Ferienwohnungen und Ferienhäusern eine Perspektive in der Corona-Krise geboten wird. Ich appelliere insbesondere auch an die Landesregierungen, den Tourismus und den Urlaub in Ferienwohnungen bzw. –häusern mit in die Öffnungsstrategie aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Gabriele Hiller-Ohm