Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Mark G. bezüglich Wirtschaft
Liebe Frau Hiller-Ohm,
meine Frau und ich betreiben hier in Lübeck das Modegeschäft MEISSNER mit 18 Mitarbeitern.
Am 16. Dezember mussten wir in der für uns umsatzstärksten Zeit schließen, und das ohne eine konkrete Ausgleichs-Regelung und ohne eine planbare Perspektive für die Wiedereröffnung.
Natürlich nimmt COVID-19 keine Rücksicht auf unseren Geschäftsverlauf, aber das Virus und seine Entwicklung kam nicht überraschend und eine bessere Vorbereitung wäre nach dem ersten Lockdown möglich gewesen.
Die beiden folgenden Punkte lösen bei uns Unverständnis aus:
1. Warum werden die angeordneten Schließungen bei Einzelhandel und Gastronomie nicht gleich behandelt? 70 bzw. 75% Entschädigung des Umsatzausfalls für die Gastronomie und demgegenüber nur Überbrückungshilfe III für den Handel sind ein deutlicher Unterschied.
2. Warum müssen wir (mit Hygiene-Konzept und ohne eine Corona-Infektion in unserem Team) unseren Store sehr kurzfristig schließen und Amazon bleibt in seinen Verteilzentren Garbsen und Borgstedt trotz hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet?
Wir sind auf Ihre Stellungnahme zu diesen beiden Punkten gespannt.
Mit freundlichen Grüßen
M. G.
Sehr geehrter Herr G.,
haben Sie Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen als SPD-Bundestagsabgeordnete für Lübeck gerne beantworte.
Mit der Coronakrise stehen insbesondere viele kleine und mittelständische Unternehmen vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Gerade auch der Einzelhandel, zu dem Ihr Modegeschäft zählt, ist von dem Lockdown betroffen. Deswegen hat die Bundesregierung bereits früh umfangreiche staatliche Hilfen für Unternehmen beschlossen.
Zu Ihren Fragen:
1) Für den Zeitraum des so genannten Teil-Lockdowns konnten diejenigen Unternehmen November- bzw. Dezemberhilfen beantragen, die schließen mussten. Das betraf insbesondere den Freizeitbereich also auch die Gastronomie. Mit dem so genannten harten Lockdown, bei dem der Großteil unserer Wirtschaft geschlossen wird, erhalten alle von den Schließungen betroffenen Unternehmen dieselben Hilfen (die Überbrückungshilfen). Gastronomie wie auch Einzelhandel können über die Überbrückungshilfen laufende Fixkosten erstattet bekommen. Zudem können Sie Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen und steuerliche Vorteile geltend machen. Hier findet also keine Ungleichbehandlung statt.
2) Mit dem aktuellen harten Lockdown muss unter anderem der Einzelhandel vorübergehend schließen. Diese Schließungen geschehen nicht wegen sondern trotz bestehender Hygienekonzepte. Es ist grundsätzlich sehr gut, dass Sie ein umfangreiches Hygienekonzept erarbeitet haben. Dieses wird in der Zeit nach dem Lockdown auch sehr hilfreich sein. Für die Zeit während des Lockdowns ist es das Ziel, eine Ansammlung von vielen Menschen sowie ein großes "Kommen und Gehen" in den Geschäften zu verhindern. Damit werden Ansteckungen verhindert. Die Gesundheitsämter können bereits seit längerer Zeit Infektionsketten nicht mehr genau nachvollziehen und mit dem Schließen des Einzelhandels sollen Infektionsketten gebrochen werden.
Dass in den Verteilerzentren von Amazon hohe Infektionszahlen zu verzeichnen sind, ist nicht akzeptabel! Amazon muss wie jedes andere Unternehmen auch Arbeitsschutzstandards einhalten und damit auch seine Beschäftigten vor Infektionen mit dem Corona-Virus schützen.
Sehr geehrter Herr Greven, gestatten Sie mir zum Schluss noch eine persönliche Anmerkung. Ich hoffe sehr, dass Ihr Unternehmen diese schwierige Zeit überstehen wird! Ich wohne in Karlshof, wir sind somit quasi Nachbarn und ich bin eine Ihrer Kundinnen. Sie haben ein tolles Modegeschäft und überaus freundliche und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich wünsche mir sehr, dass auch Sie den Lockdown und die Zeit danach gut überstehen werden. Bezüglich der Überbrückungshilfen und des Kurzarbeitergeldes bin ich als tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion in engem Austausch mit den zuständigen Ministerien. Seien Sie versichert, dass wir Ihre Probleme fest im Blick haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Gabriele Hiller-Ohm