Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Kai F. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Kai F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Gabriele Hiller-Ohm,

eigentlich wäre für meine Frage der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder zuständig, also Ihr geschätzter Kollege Kurt Beck. Vielleicht erscheint Ihnen diese Frage interessant genug, um diese weiterzuleiten:

Frage: Warum werden Kleinverdiener, die versuchen der Arbeitslosigkeit durch einen selbständigen Job zu entgehen, durch die GEZ-Gebühr mehrfach belastet? Hintergrund: Nach vielen Jahren als gut verdienender Angestellter wurde ich arbeitslos. Mangels Perspektive habe ich als älterer Mensch dann versucht, mich mit einer kleinen Übersetzertätigkeit am heimischen Computer selbständig zu machen. Hier wurde ich nun von der GEZ darauf aufmerksam gemacht, dass ich zusätzlich zur privaten GEZ-Gebühr noch eine gewerbliche GEZ-Gebühr zu zahlen habe, da mein Computer als "neuartiges Rundfunkgerät" zähle.

Während ich früher als Angestellter ein gutes und geregeltes Einkommen hatte und die privaten GEZ-Gebühren problemlos bezahlen konnte, soll ich jetzt, wo das Geld vorne und hinten kaum reicht, als kleiner Freiberufler also mehrfache (private plus gewerbliche) GEZ-Gebühren für die persönliche Wohnung bezahlen. Mir wurde von der GEZ gesagt, dass die Höhe des Verdienstes keine Rolle spiele, egal ob jemand 4000 Euro im Monat oder 400 Euro im Monat verdient...

Wie wird also begründet, dass selbständige Kleinverdiener so viel mehr GEZ-Gebühren zu zahlen haben, als gut verdienende Angestellte? Wie wird die Doppelbelastung begründet und wie verträgt sich dieses mit dem Anspruch, der Bürger solle dem Staat nicht auf der Tasche liegen, wenn er dafür auf diese Weise "bestraft" wird? Was tun? Es ist unmöglich, den mehrfachen GEZ-Gebühren durch Konsumverzicht zu entgehen, denn der Computer wird für die Arbeit und die Steuererklärung benötigt (Fernsehen und Radio sind dagegen während der Arbeit für mich absolut tabu)...

Danke und viele Grüße aus Lübeck
Kai Fiebach

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fiebach,

wie Sie zu Recht anführen, sind in Deutschland Fragen der Medienordnung und auch Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein Angelegenheiten der Länder. Dem Bund kommt hier keine Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenz zu. Dies gilt selbstverständlich auch für die Regelungen zu den Rundfunkgebühren.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten Ende 2006 die aktuell geltende Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages einvernehmlich beschlossen. Vor dem Hintergrund, dass derzeit kein einziges öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm und auch kein Programm der großen Privatanbieter über das Internet gestreamt werden, hatten sich die Rundfunkanstalten und die Länder dahingehend verständigt, dass für den Empfang über neuartige Empfangsgeräte nur die Grundgebühr in Höhe von 5,52 Euro zu entrichten ist. Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige müssen für jedes herkömmliche Rundfunkgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt auch dann, wenn sich dieser Bereich innerhalb der Privatwohnung befindet. Die Gebühr wird dabei unabhängig von der Zahl der tatsächlich vorgehaltenen PCs nur einmal fällig. Für Selbständige, die mehrere PCs nutzen, verringert sich also die Gebühr pro PC je nach Rechnerzahl deutlich.

Für Selbständige, die wie Sie nur einen PC nutzen, kommt diese Gebührenbegrenzung allerdings nicht zum tragen. Es ist auch keine Abstufung nach Einkünften vorgesehen. Aus meiner persönlichen Sicht ist eine Veränderung der Gebührenpflicht in diese Richtung durchaus bedenkenswert. Deshalb gebe ich Ihr Anliegen gern an Ministerpräsident Kurt Beck als Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder weiter und werde mich damit ebenfalls an die Medienkommission des SPD-Parteivorstandes wenden.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten mit ihrem Beschluss vom Oktober 2006 die Rundfunkkommission der Länder beauftragt, alternative Lösungen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erarbeiten, was von Seiten der SPD-Bundestagsfraktion begrüßt wird. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist bei der Erarbeitung eines neuen Konzeptes zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von entscheidender Bedeutung, dass mit diesem Konzept ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit sichergestellt werden kann.

Derzeit beraten die Länder noch über die Neuorganisation der Gebührenfinanzierung. Da letztlich die Landesparlamente über den Rundfunkgebührenstaatsvertrag beschließen, nachdem die 16 Staatskanzleien einen Kompromiss erarbeitet haben, empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen auch an den schleswig-holsteinischen Landtag mit einer Eingabe an den Petitionsausschuss zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm