Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Uwe H. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Uwe H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,
die Bundesregierung plant, den Anteil an Bioethanol von 5 auf 10% zu erhöhen. Wie Sie mittlerweile auch -hoffe ich - wissen, sind die ökonomischen und ökologischen Folgen deutlich negativer zu bewerten als der Gewinn:
- Zerstörung von Urwäldern zugunsten von Anbauflächen für Pflanzen für die Gewinnung von Bioethanol,
- dadurch droht eine weltweite Verringerung der Anbaufläche für die Erzeugung von Nahrungsmitteln.
- Nur auf den ersten Blick führt es scheinbar zu einer Verringerung des CO2 -Ausstoßes, da der Energieaufwand für die Herstellung des Bioethanols bisher nicht eingerechnet wurde.
- Durch die erforderliche Preiserhöhung dürfte alleine der Bundesfinanzminister per Mehrwertsteuer profitieren.
- Millionen von Altfahrzeugen sind wegen der Unverträglichkeit mit dem erhöhten Bioethanol-Anteil von Motorschäden bedroht. Auf die Besitzer kommen zudem unvertretbar höhere Kosten zu durch ev. erforderliches Tanken von SuperPlus oder Umrüstung.

Gerade im Hinblick auf bevorstehende Wahlen im Norden scheint mir eine klärende Antwort von Ihnen für eine Wahlentscheidung eine Hilfe zu sein.
Grüße
Uwe Horch

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Horch,

die Große Koalition hat sich ehrgeizige klimapolitische Ziele gesetzt, um dem drohenden Klimawandel wirksam entgegenzuwirken. Die Bundesregierung hat dazu am 5. Dezember 2007 ein integriertes Energie- und Klimaprogramm mit einem umfangreichen Einzelmaßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Bei der Verwendung von Biokraftstoffen ist langfristig geplant, die Beimischung zu Benzin und Diesel gleitend bis 2020 auf 20 Volumenprozente zu steigern.

Für das erste Halbjahr 2008 ist eine Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) vorgesehen, mit der eine Anhebung der Beimischungsquote erfolgen soll, um einen gleitenden und planbaren Anstieg der Quoten zu gewährleisten. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und Landwirtschaftsminister Horst Seehofer haben sich dazu im letzten Jahr beim „Runden Tisch Biokraftstoffe“ mit der Automobilindustrie, der Mineralölwirtschaft, der Landwirtschaft sowie der Biokraftstoffindustrie auf gemeinsame Ziele verständigt. In der abschließenden gemeinsam abgestimmten "Roadmap Biokraftstoffe" wurde festgestellt, dass eine Beimischung von zehn Volumprozent Bioethanol (E10) sowie sieben Volumprozent Biodiesel zum jeweiligen Kraftstoff für eine Mehrzahl der Kfz unproblematisch ist und somit von der Automobilindustrie freigegeben werden könne. Von Expertenseite wurden Zahlen genannt, die vertretbar erscheinen. Allerdings nimmt die SPD-Bundestagsfraktion die Bedenken ernst, dass das sog. E10 für mehr Autos unverträglich wäre, als offiziell von der Automobilindustrie angegeben wurde. Gerade Haushalte, die nicht so einkommensstark sind, um ein neues Auto zu erwerben und damit auf das um einige Cent teurere SuperPlus-Benzin angewiesen wären, dürfen nicht über Gebühr belastet werden. Die Automobilindustrie muss daher verlässliche Angaben machen über die Verträglichkeit hinsichtlich des neuen E10-Kraftstoffes. Für eine weitere Erhöhung der Beimischungsquote sind darüber hinaus gemeinsame Anstrengungen von Wirtschaft und Politik nötig, um die Voraussetzungen dafür zu ermöglichen und dabei gleichzeitig unverhältnismäßig hohe Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt dafür die Forschung und Entwicklung hinsichtlich einer höheren Effizienz von Biokraftstoffen.

Die von Ihnen angeführten ökologischen Bedenken gegen eine Ausweitung des Biokraftstoffeinsatzes werden im Zuge der Umsetzung des Klimaprogramms ebenfalls berücksichtigt. Der SPD-Bundestagsfraktion ist bewusst, dass Biokraftstoffe einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten können – allerdings nur, wenn die gesamte Produktions-, Verarbeitungs- und Lieferkette wirklich eine CO2-Reduktion aufweist. Deshalb unterstützen wir die im Dezember 2007 von der Bundesregierung beschlossene Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung. Diese gibt ein bestimmtes Treibhaus-Verminderungspotential dafür vor. Durch die Verordnung, die derzeit zur Notifizierung bei der Europäischen Kommission vorliegt, wird darüber hinaus sichergestellt, dass bei der Erzeugung Mindestanforderungen an eine nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und zum Schutz natürlicher Lebensräume erfüllt werden. Damit soll auch sichergestellt werden, dass importierte Biomasse zukünftig nur dann eingesetzt werden darf, wenn sie nachhaltig angebaut wird. Hier ist es allerdings elementar wichtig, die Einhaltung der Standards zu kontrollieren und politisch darauf zu drängen. Nur so kann der Abholzung von Regenwald entgegengewirkt werden. Wichtig ist, dass dafür international Bewusstsein geschaffen wird. Für die deutsche Produktion von Pflanzenölen und Bioethanol erwartet die Koalition durch die Standardsetzung bessere Marktchancen, die zur Stärkung der ländlichen Räume in Deutschland beitragen können.

In jedem Fall bedanke ich mich für Ihre Anmerkungen, die ich sehr wichtig finde und auch an die Fachpolitiker meiner Fraktion weitergebe.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm