Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Beatrix S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Können Sie etwas zu den Situationen in den Altenheimen sagen?
Wann ist wieder ein Besuch in den Heimen möglich?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Sehr geehrte Frau Schmidtke,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworte. Die Situation in den Pflegeheimen ist für viele Menschen nur schwer zu ertragen. Angehörige können ihre engsten Familienmitglieder nicht - oder nur sehr eingeschränkt - besuchen. Die Medienberichte dazu sind oftmals herzzerreißend. Ich halte strikte Besuchsverbote auf Dauer für unangemessen. Eine soziale Isolierung trifft die Menschen in Pflegeheimen besonders hart. Gerade in diesen Zeiten brauchen sie ihre Angehörigen, sie brauchen Zuspruch und Zuwendung.
Wann genau die Besuche wieder vollumfänglich möglich sein werden, kann ich Ihnen nicht sagen. Das hängt von dem weiteren Verlauf der Pandemie ab. Einige Länder - darunter auch Schleswig-Holstein - haben aber bereits erste Lockerungen möglich gemacht. Das halte ich für den richtigen Schritt. Die Lockerungen der strikten Besuchsverbote müssen selbstverständlich unter der Einhaltung der Schutzbestimmungen erfolgen. So können den Einrichtungen Handlungsspielräume für individuelle Besuchskonzepte ermöglicht werden. Die Einrichtungen müssen vor Ort entscheiden können, ob und inwieweit Besuche von Angehörigen und vielleicht sogar Sparziergänge möglich sind.
Auch die zahlreichen Beschäftigten in den Pflegeheimen leiden natürlich unter dieser schwierigen Situation. Mit dem Pflegebonus haben wir ihnen jetzt den Rücken gestärkt. Zugelassene Pflegeeinrichtungen werden demnach zur Zahlung von gestaffelten Sonderleistungen von bis zu 1.000 Euro an ihre Beschäftigten verpflichtet. Die Prämien können durch die Länder und Arbeitgeber weiter aufgestockt werden. Die Aufwendungen werden den Pflegeeinrichtungen zunächst durch die soziale Pflegeversicherung erstattet und im Voraus gezahlt; die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich anteilig an den Kosten im ambulanten Bereich. Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können den Pflege-Bonus ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken.
Drei von vier Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Ihre Angehörigen leisten Herausragendes für die Pflegebedürftigen und unsere Gesellschaft insgesamt. Von den Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie sind sie besonders betroffen. Um pflegende Angehörige in dieser Zeit zu unterstützen, haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wichtige Verbesserungen bereits bestehender Instrumente erreicht. So kann Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zwanzig Arbeitstage pro Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden. Für die Ankündigung von Pflegezeit und Familienpflegezeit wird eine einheitliche Ankündigungsfrist von zehn Arbeitstagen gelten. Wird oder wurde eine Freistellung in der Vergangenheit für einen kürzeren Zeitraum in Anspruch genommen, kann der verbleibende Zeitraum auch zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden. Bei der Familienpflegezeit wird außerdem ein vorübergehendes Unterschreiten der wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden ermöglicht. Bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1 kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich flexibler eingesetzt werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen. Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm