Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Volker H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,
es ist lobenswert, daß Sie sich in diesem Forum bereits einige Male zur Rentenberechnung für Übersiedler - oder auch zum Rentenbetrug - geäußert haben.
Nur stimmt Ihre Auffassung nicht mit der Wirklichkeit überein, dafür mehr mit der Sicht des BMAS, dessen Texte überall verteilt werden.
In Ihrer Antwort an Herrn Freytag vom 29.10. äußern Sie, das für den gleichen Verdienst die gleichen Entgeltpunkte erhalten sollen.
Personen mit "Ausreiseantrag" haben nur noch in die Pflichtversicherung eingezahlt, weil die DDR keine Rente in die BRD geleistet hätte und auch diese Zusatzzahlungen von der BfA nicht anerkannt wurden. Unter diesen Prämissen wäre es doch wohl eine Dummheit gewesen FZR Beiträge zu leisten.
Und nun behaupten Sie (oder das BMAS), es wäre damals schlau gewesen so dumm zu handeln?
Obwohl auch keine Beiträge zur FZR gezahlt, wird einem gewissen Personenkreis die Rente so berechnet als hätten sie gezahlt. Diese Personen erhielten ihre Rentenanwartschaften aber erst durch das RÜG. Die Versprechungen von Pieck, Ulbricht und Honecker wurden voll erfüllt, während die Anwartschaften denen genommen wurden, deren Rentenansprüche bereits durch ein Verwaltungsverfahren der BRD "endgültig festgestellt" wurden.
Für eine Gruppe von Normadressaten wurde extra der §256a(3a) in das SG IV eingefügt. Alle Übersiedler, die vor der Maueröffnung bereits Bundesbürger waren erfüllen genau die in diesem Paragraphen genannten Voraussetzungen. Art 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln.
Leider besteht hartnäckig weiter die Auffassung ehemalige Übersiedler würden nach dem FRG bevorteilt werden. Aber genau das Gegenteil wird hier im abgeordnetenwatch mit konkreten Zahlen belegt. Nachzulesen in der Frage von Herrn Lerch am 04.12.07 an Dr. Wiefelspütz.
Es wäre dem Rechtsstaat wirklich dienlich nicht länger die Tatsachen zu ignorieren. Finden Sie dies nicht auch?
Mit freundlichen Grüßen
Volker Hilgert
Sehr geehrter Herr Hilgert,
der von Ihnen thematisierte Sachverhalt zur Übersiedlerrente wurde bereits vielfach angesprochen. Ich habe die Argumente an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weitergegeben, der sich mit einer zugehörigen Petition befasst. Meine Einschätzung geht aus den bisherigen Antworten in diesem Forum hervor.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm