Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Edeltraut G. bezüglich Tourismus
Sehr geehrter Frau Hiller-Ohm,
gibt es für ausländische Gäste (nicht EU) die Möglichkeit diese mit einer Krankenversicherung für den begrenzten Zeitraum ihres Verwandtenbesuches einzudecken ?
Für eine möglichst schnelle Beantwortung danke ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
E.Göttsch
Sehr geehrte Frau Göttsch,
der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist für ausländische Gäste, die keine EU-Bürgerschaft besitzen, Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa, den sog. Schengen-Visa. Aufgrund einer Entscheidung des Rates der EU von 2003 ist grundsätzlich eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten - zu denen auch Deutschland zählt - erforderlich. Die Mindest-Deckungssumme muss 30.000 Euro betragen. Die Versicherung sollte nach Möglichkeit vom Antragsteller im Heimatland abgeschlossen werden. Sie können aber auch als Einladerin eine entsprechende Police bei einem Versicherer abschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm