Frage von Hannes L. • 20.11.2007
Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Hannes L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,
Sie haben sich bereits sehr ausführllich zur Vorratsdatenspeicherung geäußert, allerdings drängt sich mir da eine Frage auf:
Wenn es ´nur´ um den Schutz vor bzw. die Aufklärung von Terror und Verbrechen geht, warum sind dann Abgeordnete explizit von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen, Journalisten hingegen nicht?
Antwort von Gabriele Hiller-Ohm SPD • 20.11.2007
Sehr geehrter Herr Lauterberg,
auch mir ist nicht ersichtlich, warum Abgeordnete des Deutschen Bundestages einen höheren Schutz genießen sollen als Rechtsanwälte, Ärzte und insbesondere unter der Geltung des Art. 5 GG auch Journalisten.
Ich habe diese Bedenken im Bundestag zu Protokoll gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm