Gabriele Hiller-Ohm
Gabriele Hiller-Ohm
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gabriele Hiller-Ohm zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jens T. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Jens T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

In Ihrer Antwort auf die Frage wie die SPD der Vorratsdatenspeicherung zustimmen kann lese ich:

"Beim Internet wird schließlich lediglich gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet. Es werden ebenfalls Daten zur Internettelefonie und bezüglich der E-Mail-Dienste gespeichert. Inhalte, wie immer behauptet wird, also auch Informationen, welche Websites benutzt werden, werden auch hier nicht gespeichert. Denn Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation (z.B. E-Mail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nicht gespeichert werden)"

Dazu meine Frage:
Ist Ihnen klar, daß in vielen Fällen die Verbindungsdaten ausreichen um auf den Inhalt zu schließen oder einen Verdacht zu begründen?

von http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/
´Bei der Nutzung des Internet werden die abgerufenen Inhalte, die Klicks und Suchwörter des Nutzers oft von dem Anbieter freiwillig mitprotokolliert ("Server-Logfiles"). Hier genügen schon die Verbindungsdaten des Internet-Zugangsanbieters (IP-Adresse), um die Kommunikationsinhalte minuziös nachvollziehen zu können.´
Ein aktuelles Beispiel:
Polizei verfolgt Online-Besucher
http://www.focus.de/digital/internet/datenschutz_aid_134542.html

Noch zu folgendem Absatz Ihrer Antowrt:
"Vieles, was momentan über den Inhalt der EU-Richtlinie sowie des Gesetzesentwurfes zur Umsetzung in deutsches Recht verbreitet wird, entspricht nicht den Tatsachen"
Dem kann ich nur zustimmen. Insbesondere Frau Zypries verkündet immer wieder Halbwahrheiten.

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Thiele,

die von Ihnen geschilderten Einzelfälle sind bedauerlich.

Jedoch führt das inzwischen verabschiedete und im Januar 2008 in Kraft tretende Gesetz bezüglich der sogenannten Vorratsdatenspeicherung diesbezüglich zu keiner Veränderung bzw. Verschärfung der Rechtslage, da Strafverfolgungsbehörden eine Auskunft bezüglich der gespeicherten Daten zum Zwecke der Strafverfolgung grundsätzlich nur aufgrund richterlicher Anordnung erhalten können.

Sollten sich die Verdachtsmomente, die zu einem richterlichen Beschluss geführt haben, bei den folgenden Ermittlungen als gegenstandlos erweisen, werden die Ermittlungen – wie auch in dem von ihnen geschilderten Fall geschehen – selbstverständlich eingestellt.

Es ist generell immer zwischen dem Sicherheitsbedürfnis auf der einen und der Freiheit des Individuums auf der anderen Seite abzuwägen.

Wie schon auf europäischer Ebene werden wir auch auf nationaler Ebene den sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung im Blick behalten und uns auch weiterhin für eine Speicherung und Strafverfolgung mit Augenmaß einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Hiller-Ohm