Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Sandra H. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Sandra H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

am 8.11 wird der Bundestag über die geplante Vorratsdatenspeicherung abstimmen. Mich würde interessieren, wieso eine sich selbst als Bürgerpartei verstehende Partei wie die SPD für ein Gesetz stimmen kann, das in technischer, moralischer und ethischer Hinsicht äußerst fragwürdig ist, kaum einen Nutzen bringt, ein gesamtes Volk unter Generalverdacht stellt und die demokratische Kultur dieses Landes (Sichworte: ärztliche Schweigepflicht, Informantenschutz, Pressefreiheit) nachhaltig schwächen wird.

Mir sind die Argumente der Überwachungsbefürworter wohl bekannt, auch weiß ich, dass die Große Koalition zur Erkärung auf ´Brüssel´ zeigt, aber ich wiederhole meine Frage: Wie kann die SPD dem zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen
S. Hardekopf

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hardekopf,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Ich verstehe Ihre Sorgen bezüglich der sogenannten Vorratsdatenspeicherung sehr gut. Mich haben in der Zwischenzeit sehr viele Anfragen erreicht. Generell bin ich der Auffassung, dass wir eine gesunde Balance zwischen dem Sicherheitsbedürfnis auf der einen und der Freiheit des Individuums auf der anderen Seite halten müssen.

Was das Thema Vorratsdatenspeicherung anbelangt, so sehe auch ich die in der entsprechenden europäischen Richtlinie formulierte Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsdatenspeicherung aus verschiedenen Gründen nach wie vor kritisch. So bin ich durchaus der Ansicht, dass überprüft werden muss, ob es – nicht zuletzt angesichts der Eingriffstiefe dieses Instrumentes – Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung gibt.

Die vom Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte finden jedoch dort eine Grenze, wo es um die Aufklärung schwerer Kriminalität und die Verfolgung von Straftätern geht. Diese Aufgabe nimmt der Staat im Interesse des Schutzes und der Sicherheit seiner Bürger wahr. Die Telekommunikationsüberwachung ist hierfür insofern ein unverzichtbares Mittel, da die Benutzung von Telefon, Handy, Fax und E-Mail heute Alltag ist, der es mit sich bringt, dass diese technischen Möglichkeiten auch von Straftätern genutzt werden. Den Kernbereich privater Lebensgestaltung gilt es jedoch vor der Telekommunikationsüberwachung zu schützen. Sie ist unzulässig und hat zu unterbleiben, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass durch sie allein Erkenntnisse aus dem privaten Bereich erlangt würden. Daher hat die Bundesregierung ihren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur geplanten Vorratsdatenspeicherung erst aufgegeben, nachdem die Richtlinie auf das reduziert wurde, was zur Bekämpfung von Verbrechen und Terrorismus tatsächlich erforderlich und angemessen ist. Dies ist ein Erfolg der Bundesregierung und zeigt, dass sie sowohl ihre Verpflichtung für Bürgerrechte als auch die wirksame Kriminalitätsbekämpfung sehr ernst nimmt.

Vieles, was momentan über den Inhalt der EU-Richtlinie sowie des Gesetzesentwurfes zur Umsetzung in deutsches Recht verbreitet wird, entspricht nicht den Tatsachen. Am 15. März 2006 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Richtlinie 2006/24/EG verabschiedet, deren Inhalt im Internet frei zugänglich ist.Die Initiatoren auf EU-Ebene hatten ursprünglich weiterreichende Regelungen vorgesehen als die, die Sie jetzt in der Richtlinie finden. So sollte die Mindestspeicherfrist zwölf Monate betragen. Durch lange und intensive Verhandlung ist erreicht worden, dass es jetzt nur noch sechs Monate sind. In der Praxis bedeutet das, dass sich für die Unternehmen, die die relevanten Daten heute bereits für erhebliche Zeiträume zu geschäftlichen Zwecken speichern, kaum etwas ändert, vor allem werden Daten nicht länger gespeichert als bisher.

Ursprünglich sollten auch sogenannte „erfolglose Anrufversuche“ gespeichert werden. Damit konnten wir nicht einverstanden sein, denn es gibt keinen Bedarf für die Speicherung einer solchen Flut von Daten. Die Speicherung dieser Daten wäre zudem für die Telekommunikationsunternehmen sehr teuer geworden. Ebenfalls gespeichert werden sollten Standortdaten am Ende von Mobilfunkverbindungen. Der Vorschlag wurde gekippt und somit verhindert, dass durch das Anlegen von engmaschigen Bewegungsprofilen in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.

Beim Internet wird schließlich lediglich gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet. Es werden ebenfalls Daten zur Internettelefonie und bezüglich der E-Mail-Dienste gespeichert. Inhalte, wie immer behauptet wird, also auch Informationen, welche Websites benutzt werden, werden auch hier nicht gespeichert. Denn Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation (z.B. E-Mail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nicht gespeichert werden.

Richtig ist, dass die Frage strittig war und ist, ob die Richtlinie oder ein Rahmenbeschluss das richtige Rechtsinstrument zur Regelung der Vorratsdatenspeicherung ist. Richtig ist auch, dass die Bundesregierung Bedenken hatten, die Vorratsdatenspeicherung auf eine Richtlinie zu stützen. Rechtsgutachten der Kommission und des Rates sprachen jedoch für eine Richtlinie. Irland hält die Richtlinie nicht für die richtige Grundlage und hat beim Europäischen Gerichtshof Klage erhoben. Die Slowakei teilt wohl die Auffassung Irlands, hat sich der Klage allerdings bislang nicht angeschlossen. Dass die Klageerhebung zum Schutz von Bürgerrechten erfolgte, darf bezweifelt werden, denn Irland hat derzeit bereits eine Vorratsdatenspeicherfrist von 36 Monaten. Diese EU-Richtlinie muss jetzt in deutsches Recht umgesetzt werden. Hierzu hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 16/5846) erarbeitet.

Strafverfolgungsbehörden sollen eine Auskunft bezüglich der gespeicherten Daten zum Zwecke der Strafverfolgung grundsätzlich nur aufgrund richterlicher Anordnung erhalten können. Die europäische Richtlinie soll zudem nur mit der Mindestspeicherungsfrist von sechs Monaten umgesetzt werden.

Wie schon auf europäischer Ebene werden wir auch auf nationaler Ebene bei der Umsetzung der Richtlinie den sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung im Blick behalten und uns für eine Speicherung mit Augenmaß einsetzen. Ich will nicht verhehlen, dass allerdings auch bei mir ein gewisses Restmisstrauen bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm