Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Burkhard F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,
mit großem Interesse habe ich Ihre Antwort vom 29.10. an Herrn Gundhardt Lässig aufgenommen.
Ihre gleichmacherische Einstellung finde ich ja in einem gewissen Grade gut, aber ist das immer gerecht?
(Ach, würden Sie es doch nur ebenso anwenden, wenn es z.B. um die Renten Ihrer Kolleginnen und Kollegen geht, ganz zu Schweigen von unseren sogenannten Volksvertretern in Brüssel.)
Wie werten Sie denn die "Gleichbehandlung" unter §256a (3a) des 6. Sozialgesetzbuches?
Warum gilt denn dort FRG immer noch?
Warum negieren Sie eigentlich ganz "cool" die Unterschiede zwischen Übersiedlern und den Beigetretenen?
Es gibt doch eine Stichtagsregelung! Allerdings nur für die Eingruppierung nach Ost- oder Westrente.
Die DDR war kein demokratischer Staat. Nur wer sich eindeutig zu dieser Diktatur bekannt hat, der wurde mit ein paar Rosinen bedacht.
Allen anderen ließ man es eindeutig schmecken, mit wem man sich dort angelegt hat.
Allein schon sogenannte Westverwandtschaft 1. Grades reichte für berufliche und soziale Degradation, Reiseeinschänkungen etc aus.
Vergessen und unterschätzen Sie auch bitte nicht die enorme Wirkung auf die Wiedervereinigung, die von Gegnern des Unrechtssystems, insbesondere Übersiedlern, passiv und aktiv ausgegangen ist.
Vielleicht gelingt es Ihnen nachzuempfinden, wie es Menschen gehen muss, die (eingeschränkte) Freiheit und Leben einsetzten, sich hier über Jahre eine neue Lebensgrundlage aufbauten, und nun noch Rentenanteile an unsere damaligen Feinde abgeben müssen.
Ich hege noch Hoffnung auf ein gerechteres Ende, denn immerhin hat es ja auch gut 16 Jahre gedauert, bis man endlich die Stasi-Opferrenten konkretisiert hat.
Mit freundlichen Grüßen
B.Freytag
PS: Bitte senden Sie mir bezüglich §256a (3a) nicht die vom Versicherungsbund ausgearbeitete Antwort.
Die habe ich schon 2 x erhalten.
Sehr geehrter Herr Freytag,
die Argumente, die Sie mir bereits mitgeteilt hatten und die in ähnlicher Weise von verschiedener Seite an mich herangetragen wurden, habe ich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weitergegeben. Dieser beschäftigt sich aktuell mit einer Petition zur Rentenberechung für Übersiedler aus dem Beitrittsgebiet und war bereits mehrfach mit diesem Themenkomplex befasst.
Das grundsätzliche Ziel bei der Vereinheitlichung des Rentenrechts nach der deutschen Wiedervereinigung, für alle Versicherten bei der Rentenberechnung die versicherten Entgelte zugrunde zu legen, halte ich im Übrigen nicht für „Gleichmacherei“. Wer in der ehemaligen DDR für die gleiche Tätigkeit den gleichen Verdienst in gleichem Umfang versichert hatte, sollte auch gleiche Entgeltpunkte erhalten, unabhängig davon, ob beziehungsweise wann der Aufenthalt in das alte Bundesgebiet erfolgte. Das nach der Wiedervereinigung verabschiedete Renten-Überleitungsgesetz entsprach diesem Prinzip, während das Eingliederungsprinzip des Fremdrentengesetzes dagegen von zwei getrennten Staaten ausging. Die im RÜG beschlossene Regelung wurde zudem weder von der Sozialgerichtsbarkeit noch vom Bundesverfassungsgericht beanstandet.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm