Gabriele Hiller-Ohm
Gabriele Hiller-Ohm
SPD
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Frage von Gundhardt L. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Gundhardt L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

als MdB und als aktives Mitglied im Ausschuss "Arbeit und Soziales" haben Sie in der Vergangenheit sehr oft und ausführlich zum Thema Fremdrentengesetz Stellung genommen. Zu den Fragen von Eckart Gühne (21/27.07), Karl-Heinz Reimann (23.07) und Burkhard Freytag (30.05) zum Rentenbetrug an DDR-Flüchtlingen haben Sie sich ausführlich geäußert. Leider muss ich Ihnen sagen, dass Ihre Antworten allesamt falsch sind und deren Wahrheitsgehalt auch durch ständige Wiederholungen nicht größer wird. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie sehr eindringlich, sich mit Ihrem Parlamentskollegen Ottmar Schreiner, ebenfalls SPD, auszutauschen und seine Stellungnahme vom 10.10.07 auf dieser Plattform zum Thema Fremdrentengesetz und deren zur Zeit angewendeten Praxis des BMfS und der DRV Bund im Detail zu studieren. Wären Sie bereit unter diesem Gesichtspunkt Ihre getroffenen Antworten zu überdenken ? Herrn Reimann haben Sie am 26.07. zB. geantwortet ..... die Neuberechnung der Rentenansprüche von Bürgern, die vor 1990 aus der DDR in die BRD ausgewandert sind, nach der neuen Gesetzeslage ist legitim.... Auf welche Gesetzesgrundlage beziehen Sie sich ? Durch wen und was wird diese Neuberechnung legitimiert ? Ist Ihnen eigentlich entgangen, dass die DDR ein Unrechtsstaat war ? Es war nicht möglich so einfach "AUSZUWANDERN". Wer das vorhatte, musste damit rechnen, dass er erschossen wird, an Mauer und Stacheldraht hängen bleibt oder von der Stasi für lange Zeit weggesperrt wird. Wer in diesem Zusammenhang von Auswandern spricht, hat die jüngere deutsche Vergangenheit nicht verstanden. Um die geschichtlichen Zusammenhänge richtig zu verstehen, empfehle ich Ihnen, den ARD-Zweiteiler "Die Frau vom Checkpoint Charlie" oder den peisgekrönten Film "Das Leben der Anderen". Vielleicht verstehen Sie dann auch, warum diese Menschen, die aus dem Unrechtsstaat weg wollten, keine FZR abgeschlossen hatten. Details können Sie nachlesen im Schreiben von L. Gebauer).

G.L

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lässig,

ich habe die Antwort meines Kollegen Ottmar Schreiner gelesen. Weder seine noch meine Antwort ist falsch. Wir sind jedoch in der politischen Bewertung des Sachverhaltes anderer Ansicht. Ich halte es für richtig, dass gleiche in der DDR erworbene Rentenansprüche auch zu gleichen Rentenansprüchen in der BRD führen und es keine Unterscheidung danach gibt, ob jemand im Zuge einer Übersiedlung oder im Zuge der Wiedervereinigung Bürger der BRD geworden ist. Die Begründung können Sie in meinen vorigen Antworten nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Hiller-Ohm