Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Peter von E. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Peter von E. bezüglich Soziale Sicherung

S. g. Fr. Hiller-Ohm,

im HAMBURGER ABENDBLATT vom 10.09. d.J. lese ich eine relativ kleine Notiz die besagt, daß lt. SozGesBuch ab 01.05.2007 Alters- und Sozialrentner künftig bei fehlerhafter Berechnung ihrer Bezüge keine Nachzahlung mehr erhalten sollen !?
Ist das so richtig wiedergegeben und bedeutet das im ´positiven´ Fall, daß Rentner (natürlich wieder einmal nicht die ohnehin previligierten Pensionäre), welche ja ohnehin die wirtschaftlich Betnachteiligten der Globalisierung sind, unter Fehlern der Versicherungsträger leiden müssen und keine Einspruchsmöglichkeiten haben ??
Das wäre skandalös und im höchsten Grade ungerecht und unsozial !
Ich bitte höflichst um Ihre Stellungnahme hierzu.

Vielen Dank und mfg

Peter von Elm

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr von Elm,

wenn Rentenbescheide fehlerhaft berechnet wurden, hat jede Rentnerin und jeder Rentner den Anspruch auf eine Neuberechnung und mögliche Nachzahlungen. Die Mitteilung im Hamburger Abendblatt ist daher sehr missverständlich formuliert.

Hintergrund der Meldung ist eine am 1. Mai 2007 in Kraft getretene Klausel im Sozialgesetzbuch, die verhindert, dass aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes Nachzahlungsansprüche für vergangene Jahre entstehen. Die mit dem Urteil festgelegte Interpretation des Rechtes gilt aufgrund der Klausel erst ab dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung. Damit werden die finanziellen Folgekosten für die Rentenversicherung in finanzierbaren Grenzen gehalten und es wird ein gewisses Maß an Rechtssicherheit gewährleisten.

Mit freundlichem Gruß
Gabriele Hiller-Ohm