Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Gühne E. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,
als Betroffener, inzwischen mit einem Urteil im Namen des Volkes vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - eingegangen am 9.7.07 - abgeledert kann ich mich über Ihre Stellungnahme nur wundern und sehr hoffen, dass ich etwas nicht verstehe.
Was wollen Sie mit dem Satz: Bei Unrechtsmaßnahmen des DDR-Regimes, zum Beispiel der Ausschluss aus der FZR, können Entschädigungsforderungen geltend gemacht werden. - ausdrücken? Haben Sie denn nicht hinterfragt, wer Einzahler in die FZR war? Das waren doch insbesondere die DDR-Sympathisanten, die Stasi und MfS-Mitarbeiter. Die bekommen jetzt nach dieser für einen Rechtsstaat unfassbaren Ungerechtigkeit die hohen Renten. Die erforderlichen Mittel holt sich die Deutsche Rentenversicherung von den DDR-Regimegegner, die teilweise übers Gefängnis in die BRD geflüchtet sind. Damit es kein Betroffener merkt, hat sich die DRV auch noch das Porto für eine rechtzeitige Information gespart.
Gern höre ich von Ihnen - aber bitte zitieren Sie keine Gesetze sondern hinterfragen Sie die Rechtmäßigkeit der Gesetze.
Mit samstäglichem Gruß Eckart Gühne
Sehr geehrter Herr Gühne,
ich halte die Anpassung der Rentenansprüche von Aussiedlern, die vor dem 19. Mai 1990 die DDR verlassen haben, an die Rentenansprüche der Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern, für richtig. Das Rentenniveau in den neuen Bundesländern orientiert sich an dem Rentenniveau in den alten Bundesländern. Frauen erhalten in Ostdeutschland im Durchschnitt sogar eine höhere Rente als Rentnerinnen im Westen. Die Anpassung des Rentenniveaus ist damit aus meiner Sicht insgesamt gerecht. Es gibt keinen generellen Grund, warum für Menschen, die früher in die BRD übergesiedelt sind, eine andere Rentenberechnungsformel gelten soll. Die Gründe für die Übersiedelung sind vielfältig und können nicht im Einzelfall überprüft werden. Daher kommt eine generell höhere Rente, zum Beispiel als Entschädigung für erlittenes Unrecht, nicht in Betracht.
Allerdings hätten die betroffenen Übersiedler bereits 1991 über die Umstellung ihrer Rentenberechnung informiert werden müssen, damit sie auf Grundlage der neuen Rentenberechnung darüber hätten entscheiden können, ob sie noch zusätzlich finanziell für ihr Rentenalter vorsorgen wollen.
Dafür, dass in die freiwillige Rentenzusatzversicherung der DDR vor allem MfS-Mitarbeiter eingezahlt haben, habe ich auch nach umfangreichen Recherchen keine Belege erhalten. Ich habe des Weiteren Bekannte aus der ehemaligen DDR nach der FZR befragt. Sie haben mir bestätigt, dass es sich um ein freiwilliges Rentenzusatzsystem gehandelt hat, in das die Bürgerinnen und Bürger der DDR unabhängig von ihrer Stellung im System einzahlen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm