Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Claudia W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Abend Frau Hiller-Ohm,
ich habe bei der Bundeswehr die Ausbildung zum Krankenpfleger durchlaufen, bin 2002 ausgeschieden und habe zivil leider nur die Anerkennung als Krankenpflegehelfer bekommen. Seit 2011 arbeite ich wieder in diesem Bereich. Seit 2017 lebe ich in Lübeck und arbeite ebenfalls bei einer Zeitarbeitsfirma in der Pflege.
Gibt es irgendeine Möglichkeit mir den Krankenpfleger anerkennen zu lassen?
Über den Fachkräftemangel in diesem Bereich muss ich nichts weiter sagen. Im September letzten Jahres habe ich bereits einen Brief an Herrn Spahn geschrieben allerdings keine Antwort erhalten.
Mein Chef, Herr Sascha Wolter gab mir dann den Tipp, Sie zu kontaktieren.
Ich denke wir sollten erst mal die Recourcen im eigenen Land ausschöpfen bevor wir auf ausländische Fachkräfte zurückgreifen.
Ich würde mich sehr über eine Antwort Ihrerseits freuen!
Mit freundlichen Grüßen
W. Claudia
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für ihre Anfrage zum Thema "Anerkennung des Berufsabschlusses Gesundheits- und Krankenpfleger".
In der Regel werden die Berufsabschlüsse, die man bei der Bundeswehr erwerben kann, staatlich anerkannt. Die Ausbildungen müssen die Anforderungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), den Handwerksordnungen (HWO) oder den jeweils gültigen Berufsausbildungsverordnungen erfüllen. Dabei gehört bei der Bundeswehr die praktische und theoretische Vermittlung von Wissen genauso zur Ausbildung, wie bei einer zivilen Ausbildung. Gleiches gilt für die Abschlüsse, die mit einer Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss erworben werden, der einer Industrie- und Handelskammer, einer Handwerkskammer, Ärztekammer angehört oder auch beim Bundesamt für das Personalmanagement eingerichtet ist.
Um zu klären, warum ihr Abschluss nicht vollständig anerkannt wird, und ob dies jetzt noch möglich wäre, bräuchte ich mehr Informationen von Ihnen. Deshalb bitte ich Sie, mir persönlich eine E-Mail an folgende Adresse zu schreiben: gabriele.hiller-ohm@bundestag.de oder unter der Nummer: 030 227-77515 anzurufen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm