Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Franz M. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Franz M. bezüglich Senioren

Das veraltete Rentensystem,müsste schon lange durch ein System ersetzt werden,in das alle einzahlen.Das Flickwerk von Rentenreformen,das bisher geboten wurde,ist nicht Zukunftsfähig.
Da Politiker und Abgeordnete von Bund und Land,für ihre Pensionen nichts in die Rentenversicherung einzahlen,müsste ein Solidarbeitrag, über 20%,von allen Einnahmen,auch Nebenverdienste eingeführt werden.
Damit könnte dann ein Teil,der Versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung
gedeckt werden und Steuergelder gespart werden.
Die Steuermittel,werden für die Rücklagen der Pensionen benötigt.
Ist die SPD.jetzt Sozialpolitisch bereit dazu?

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für ihre Nachricht zum Thema Rente.
Ich stimme Ihnen zu, dass das Rentensystem einer Reform bedarf. Wir brauchen deutliche Veränderungen, um unser System gerechter und vor allem langfristig stabil zu gestalten. Dazu wurde in dieser Wahlperiode von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Rentenkommission "Verlässlicher Generationenvertrag" eingerichtet, die derzeit Empfehlungen für einen neuen Generationenvertrag erarbeiten. Den Bericht dazu erwarten wir im März 2020.

Sie kritisieren, dass Abgeordnete im Bundestag und den Landtagen von ihren Pensionen nichts in die Rentenversicherung einzahlen müssen. Hier lassen Sie mich kurz erläutern, dass die Diäten, die Bundestagsabgeordnete erhalten, den Anspruch des Artikels 48 Absatz 3 des Grundgesetzes erfüllen. Dieser legt fest, dass Abgeordnete für ihre Tätigkeit eine angemessene, ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit sichernde Entschädigung erhalten sollen. Die Diäten müssen selbstverständlich auch versteuert werden. Dieser Grundsatz ist wichtig, da somit der Versuch der wirtschaftlichen Einflussnahme auf zum Beispiel Mitglieder des Bundestages unattraktiv ist. Das Bundesverfassungsgericht hat 1971 mit seinem Urteil festgestellt, dass die Altersentschädigung der Abgeordneten ebenso durch diesen Artikel des Grundgesetzes legitimiert ist. Aktuell erwirbt ein Mitglied des Bundestages nach einem Jahr einen Anspruch von 2,5% der jeweils aktuellen Entschädigung als Altersentschädigung. Dieser Anspruch wächst mit jedem Mandatsjahr um 2,5%, bis er nach 27 Jahren den Höchstsatz von 67,5% erreicht.

Man muss sich vergegenwärtigen, dass das Ausüben eines parlamentarischen Mandats ein Vollzeitjob ist, der keine normale Erwerbstätigkeit parallel zulässt. Gerade langjährige Mitglieder des Bundestages hätten somit keine Chance, sich auf anderem Wege eine Altersvorsorge aufzubauen. In den entsprechenden Verfassungen der Bundesländer ist dieser Sachverhalt für die Mitglieder der Landtage definiert, bzw. wird auf weiterführende Gesetze verwiesen. Dabei variieren die Regelungen von Bundesland zu Bundesland.

Darüber hinaus setze ich mich gemeinsam mit anderen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung erweitert werden kann, in die Abgeordnete, Freiberufler, Selbständige und Versorgungswerke integriert werden. Perspektivisch sollen dort auch Beamte einbezogen werden. Die geplante Pflichtversicherung von Selbstständigen ist dabei ein erster wichtiger Schritt, bei dem auch Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Hiller-Ohm