Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Ulrike V. bezüglich Bildung und Erziehung
Liebe Frau Hiller-Ohm,
herzlichen Dank für die kleine Runde neulich im Schulgarten! Ich habe dieses Portal gerade entdeckt und freue mich, hier eine dringende Frage los werden zu können:
Ich betreibe seit einigfrisch vor Ort. Dies ist für alle Beteiligten ein Luxus - ausser für mich, da dies mit einem höheren Umsatzsteuersatz (19%) verbunden ist, so dass ich kaum etwas daran verdiene und aus dem Cateringbereich "zubuttern" muss. Ich bin zwar so verbunden mit der Schule und so überzeugt von frischen Zutaten dass ich das gern tue und hier auch der eine oder andere Cateringauftrag entsteht, aber:
Viele Schul-Caterer liefern aus Großküchen und mit entsprechender Qualität - zahlen aber nur fast ein Drittel dieser Steuern (7%) Wo ist da der Sinn und: WANN wird da endlich Abhilfe geschaffen?
Herzlicher Gruß
U. V.
Liebe Frau V.,
leider scheint ein Teil Ihrer Frage nicht richtig dargestellt zu werden, weshalb ich ein wenig raten muss, wie genau Ihre Situation ist und in meiner Antwort sicherheitshalber auf alle Möglichkeiten eingehe. Mir wird der Satz so angezeigt: „Ich betreibe seit einigfrisch vor Ort.“ Ich vermute, Sie betreiben ein Geschäft oder ein Catering mit frischen Waren an einer Schule. Und Sie fordern einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz, weil Ihre Ware dadurch, dass sie von Ihnen frisch zubereitet wird, qualitativ besser ist, aber trotzdem mit 19 Prozent besteuert wird.
Die SPD setzt sich grundsätzlich für eine hochwertige und preisgünstige Verpflegung in Kindertagesstätten und Schulen ein. Das Problem ist, dass eine generelle Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Schulessen, eine Durchbrechung der Umsatzsteuersystematik wäre und Abgrenzungsprobleme gegenüber anderen gastronomischen Leistungen schaffen würde.
Soweit ich informiert bin, ist eine solche generelle Anwendung des ermäßigten Steuersatzes aber gar nicht notwendig, um ein gesundes Schulessen für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Denn bereits nach dem geltenden Umsatzsteuerrecht können Schulen eine steuerlich begünstigte Verpflegung anbieten.
Die Abgabe von Schulessen ist sogar steuerfrei, wenn sie durch eine gemeinnützige Einrichtung erfolgt, die einem Wohlfahrtsverband angeschlossen ist. Außerdem ist eine Verpflegung durch Einrichtungen umsatzsteuerfrei, wenn sie überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke bei sich aufnehmen und die Leistung durch die Einrichtungen selbst erbracht wird. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist dabei nur, dass die Ausgabe des Schulessens durch den Schulträger erfolgt. Das Essen muss durch den Schulträger nicht selbst zubereitet werden.
Das Schulessen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn es durch einen gemeinnützigen Verein, etwa einen Schul- oder Elternverein, im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgegeben wird.
Eine ermäßigte Besteuerung erfolgt auch bei einer reinen Lebensmittellieferung durch einen kommerziellen Caterer und einer Essenausgabe durch den Schulträger oder den Schulverein.
Dem normalen Umsatzsteuersatz unterliegt dagegen die Anlieferung und Ausgabe des Schulessen durch Dritte, etwa kommerzielle Caterer. Eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes für kommerzielle Anbieter wäre aber kein geeignetes Instrument um eine Verbilligung des Schulessens zu erreichen. Leider bestätigen die Erfahrungen mit Umsatzsteuersenkungen immer wieder, dass der Vorteil der Umsatzsteuersenkung von den kommerziellen Anbietern nur teilweise und kurzfristig an die Verbraucher weitergegeben werden.
Ohne Ihre genaue Situation zu kennen, sollten Sie aufgrund Ihrer Verbundenheit zur Schule überlegen, ob die Schule oder ein Schulverein zukünftig die Essenausgabe übernimmt. Dann könnten Sie von der Steuer befreit werden oder zumindest eine Ermäßigung erhalten.
Liebe Frau V., ich finde es immer wieder beeindruckend, wie viel unterschiedliches Engagement es in unserer Hansestadt gibt. Ihr Anliegen den Schülerinnen und Schülern gesundes Essen anzubieten, ohne dabei große Gewinne anzustreben, gehört für mich dazu. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und viel Erfolg.
Herzliche Grüße
Ihre Gabi Hiller-Ohm