Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Nico E. bezüglich Verkehr
Hallo,
ich habe eine Frage zu meinem Internet Anschluss.
Ich nutze derzeit ein Produkt DSL 50.000 mit bis zu 50 MBit Datenübertragungsrate.
Die wirklich zur Verfügung stehende Bandbreite beträgt allerdings nur 25MBit.
Nun ist es ja so, dass die Bundesregierung eine flächendeckende Bandbreite von 50MBit bis 2018 zugesagt hat.
Wie wahrscheinlich ist es, dass diese Bandbreite flächendeckend wirklich bis 2018, also in diesem Jahr noch, erreicht wird? Laut Netz Lübeck ist ein Ausbau an meinem Wohnort nicht geplant. Zur Info. Ich wohne ca. 800m Luftlinie vom Holstentor entfernt. Wir reden als hier nicht über die vielbeschworenen ländlichen Regionen sondern über eine Innenstadtnahe Lage.
Wo kann ich mich beschweren?
Danke und Grüße
Nico-A. E.
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte.
Ihren Angaben zufolge nutzen Sie ein Produkt mit bis zu 50 Mbit/Sekunde. Es kommt dabei natürlich auf Ihren konkreten Vertrag an. Die Anbieter versuchen sich mit den "bis zu"-Formulierungen abzusichern – das geht aber nur in begrenztem Maße. Kleinere Einbußen und Schwankungen muss man als Kunde oder Kundin hinnehmen. Dauerhaft sind größere Abweichungen aber nicht rechtens.
Die Bundesnetzagentur ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Breitbandmessung auf der Internetseite https://breitbandmessung.de/ die Geschwindigkeit ihres Breitbandzugangs zu messen. Weitere Information dazu finden Sie unter folgenden Links: https://breitbandmessung.de/fragen-und-antworten sowie https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/150925_Breitbandmessung.html .
Ab wann Leistungen als nicht mehr vertragskonform gelten, hat die Bundesnetzagentur hier konkretisiert: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Mitteilung_Konkretisierung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Um dies festzustellen, müssen Sie als Kunde die Leitungsgeschwindigkeit an zwei aufeinander folgenden Tagen insgesamt 20 Mal über LAN messen. Eine nicht vertragskonforme Leistung liegt laut der Bundesnetzagentur dann vor, wenn mindestens einer der folgenden drei Fälle eintritt:
1. An beiden Messtagen werden jeweils nicht mindestens einmal 90 Prozent der versprochenen Maximalgeschwindigkeit erreicht.
2. Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht.
3. Die versprochene Mindestgeschwindigkeit wird an beiden Messtagen jeweils unterschritten.
Wenn die Leistungen nicht vertragskonform sein sollten, können Sie sich mit ihrem Anbieter in Verbindung setzen und eine Frist zum Nachbessern setzen. Tritt keine Besserung ein, dürfen Kunden bzw. Kundinnen oft den Vertrag vorzeitig kündigen.
Politisch hatte sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, dass bis 2018 flächendeckend in Deutschland 50 Mbit/s möglich sind. Die tatsächliche Bandbreite hängt dann von dem Vertrag ab, den ein Kunde mit seinem Anbieter geschlossen hat. So lassen sich auch Verträge mit bis zu 25 Mbit/s abschließen.
Fakt ist: Der zuständige CSU-Bundesminister Dobrindt hat den Breitbandausbau viel zu spät angepackt: Nach vier Jahren Arbeit und ein Jahr vor Ablauf der Frist bis 2018 sind nur für rund 70 Prozent der Haushalte 50 Mbit/s in Deutschland möglich – gerade einmal 12 Prozentpunkte mehr als 2013.
Als SPD haben wir im Wahlprogramm festgelegt:
Im Jahr 2025 wollen wir in Deutschland eine der modernsten digitalen Infrastrukturen haben. Wir schaffen „Breitband für alle“, auch um die digitale Spaltung zwischen städtischen Ballungszentren und ländlichen Räumen zu überwinden. Wir werden eine flächendeckende digitale Infrastruktur auf hohem Niveau sicherstellen. Die Versorgung mit einer Datengeschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde, soll nur ein erster Zwischenschritt bis 2018 sein. Unser Ziel sind Gigabitnetze. Bis 2025 sollen mehr als 90 Prozent aller Gebäude daran angeschlossen sein. Die hierfür notwendigen Investitionen werden wir fördern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gabriele Hiller-Ohm