Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Stephan W. bezüglich Verkehr
Hallo Frau Gabi Hiller-Ohm
wie haben Sie bei der Abstimmung über die Autobahnmaut abgestimmt? Gehörten Sie zu den Gegenstimmen?
Sehr geehrter Herr Wiese,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Pkw-Maut.
Ich habe am Freitag dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie dem Entwurf eines Verkehrssteueränderungsgesetzes zusammen mit der ganz überwiegenden Mehrheit meiner Fraktion zugestimmt. Dazu habe ich eine persönliche Erklärung im Bundestag abgegeben, die Sie unter folgendem Link finden: https://www.hiller-ohm.de/meldungen/persoenliche-erklaerung-pkw-maut .
Die Pkw-Maut ist wahrlich kein Herzensanliegen meiner Partei, der SPD, und von mir, sondern das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU in dieser Koalition. Die Maut wurde Ende 2013 im Koalitionsvertrag verankert. Diesem haben die SPD-Mitglieder mit über 75 Prozent zugestimmt – aufgrund einer Vielzahl wichtiger sozialdemokratischer Projekte wie dem gesetzlichen Mindestlohn, der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren sowie einer Entlastung unserer Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Milliarden Euro, die bereits auch mit Zustimmung von CDU/CSU in Kraft getreten sind.
Als SPD ist es uns bereits 2015 gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf zur Einführung der Pkw-Maut entscheidend zu verbessern. Trotzdem teile ich die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen – wie im Norden Schleswig-Holsteins an der Grenze zu Dänemark, insbesondere für den grenznahen Tourismus. Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimmten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein können. Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den parlamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist. Die gesetzlich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die Chance zur Korrektur.
Zudem haben Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt versichert, dass die drei Bedingungen der SPD – die Europarechtskonformität, der substanzielle finanzielle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Halter – auch mit den jetzt erfolgten Änderungen eingehalten werden. Die bereits 2015 beschlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor. Zudem bleiben die Bundesstraßen ausgenommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzieren. Diese Verbesserung haben wir als SPD in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt. Und was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zusätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, so soll die Entlastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen.
Als SPD-Fraktion haben wir weiterhin Bedenken, was die Kosten für den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Einnahmen angeht. Der Bundesverkehrsminister hat versichert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizierten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen Euro – vielleicht sogar 600 Millionen Euro – zu bezweifeln. Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat uns schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehreinnahmen bringt. Sollten sich die Minister Dobrindt und Schäuble wieder irren und wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenzregionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode Gelegenheit geben, ihre Fehler zu korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm