Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Jürgen B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,
zum "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen ( http://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/160803_PsychVVG_Kabinett.pdf ) heißt es: "Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden im Jahr 2017 einmalig 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zugeführt. Mit diesen Mitteln werden einerseits Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten finanziert." (II.10 Zuführung von Mitteln aus der Liquiditätsreserve zu den Einnahmen des Gesundheitsfonds)
Ich bin bestürzt über diese Form der Finanzierung - und zwar nicht, weil diese Kosten gestemmt werden müssen, sondern weil diese Kosten ALLEIN von Angestellte getragen werden sollen, die in die gesetzlichen Krankenkassen einzahlen. Selbstständige, Beamte und aufgrund der Höhe ihres Verdienstes von der gesetzlichen Krankenversicherung "Befreite" zahlen für diese solidarische Maßnahme keinen Cent.
Meine Frage an Sie:
Ist diese Aufgabe eine von denjenigen, die nicht in Geld schwimmen - oder wäre dies nicht eine Aufgabe, die ALLE BürgerInnen betrifft?
Ich finde es schändlich, dass damit auch hochrangige Beamte z.B., die solche Gesetze vorbereiten, nicht an den Kosten beteiligt werden. Und u.U. nicht einmal Sie selbst, Frau Hiller-Ohm.
Mit außerordentlich befremdlichen Grüßen
J.Georg Brandt
Sehr geehrter Herr Brandt,
gerne antworte ich Ihnen auf Ihre Frage, das nur allein Angestellte als Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung für die Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten aufkommen sollen - Beamte und Selbstständige dagegen nicht. Wobei Sie sich hier auf die einmalige Entnahme aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds beziehen.
Zunächst möchte ich auf die Beamten eingehen. Dass diese grundsätzlich nicht in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen, stimmt so nicht. Beamte erhalten 50 Prozent ihrer Behandlungskosten über die Beihilfe erstattet, für die restlichen 50 Prozent müssen sie sich entweder bei einer privaten oder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung selbst absichern. Auch wenn die allermeisten Beamten eine private Krankenversicherung wählen, weil sie sonst ihre Beihilfe verlieren würden, gibt es doch Ausnahmen, zum Beispiel bei älteren Personen, die verbeamtet werden sollen. Für sie lohnt sich nämlich eine private Krankenversicherung nicht mehr, da die Einstiegsbeiträge schlicht zu teuer sind. Dadurch zählen also durchaus auch einige Beamte zu den Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Aber auch privatversicherte Beamte und Selbstständige sind an den Auszahlungen beteiligt, denn in den Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds sind auch Steuergelder enthalten. Sie werden vom Bundesfinanzminister für den Fonds zur Verfügung gestellt. Insofern ist auch die Solidargemeinschaft der Bürgerinnen und Bürger an diesen Kosten beteiligt. Gerne können Sie dies auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/finanzierung/finanzierungsgrundlagen-der-gesetzlichen-krankenversicherung.html#c2376
Wir halten als SPD-Bundestagsfraktion die Entnahme der Mittel aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für gerechtfertigt, da es sich dabei nicht um eine Dauerregelung handelt, sondern um eine Ausnahme. Schließlich war auch die hohe Anzahl von Flüchtlingen einer Ausnamesituation geschuldet, sodass wir hier verantwortlich handeln müssen. Hinzu kommt, dass Asylberechtigte bei erfolgreicher Integration in den Arbeitsmarkt selbst einmal in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen werden, in die ich, sehr geehrter Herr Brandt, im Übrigen als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung auch einzahle. Ebenso wurden bei diesem einmaligen Vorgang nicht alle verwendeten Mittel für die Gesundheitsversorgung von Geflüchteten ausgegeben, sondern auch ein Teil für den Ausbau der Telematik, dem elektronischen Speichern von Daten, im Gesundheitswesen.
Darüber hinaus wird auch nur ein Teil der Gesundheitsversorgung von Geflüchteten aus dem Gesundheitsfonds finanziert. Denn solange die Geflüchteten im Asylverfahren sind, also Asylbewerber, tragen die gesamten Kosten der Gesundheitsversorgung die Kommunen und damit alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Erst wenn die Geflüchteten anerkannt sind, also Asylberechtigte sind, wechseln sie in das System des SGB II / Hartz IV. Und darüber erfolgt auch die Gesundheitsversorgung wie bei allen SGB II-Beziehenden. Dafür zahlt der Bund aus Steuermitteln einen pauschalen monatlichen Betrag, der jedoch nicht komplett kostendeckend ist. Für einen kostendeckenden Beitrag aus Steuermitteln setzt sich jedoch die SPD-Bundestagsfraktion seit einiger Zeit ein – was leider derzeit noch von der CDU/CSU abgelehnt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm