Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Gerhard R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,
zu den beiden letzten Sätzen im nachfolgenden Artikel:
Werden nach Ihrer Einschätzung Abgeordnete und gleichzeitig Anhänger/innen des Gottesbezuges in einer Landesverfassung die Forderungen des Bundes der Steuerzahler (korrekter Umgang mit Steuermitteln) ablehnen?
Zum Artikel des Bundes der Steuerzahler
www.steuerzahler-schleswig-holstein.de/Nord-Kurier/4922b1887/index.html
"Befreite" Kirchen
Schleswig-Holstein muss handeln
Wer den Prozess vor einem ordentlichen Gericht verliert, muss zusätzlich zu seinen Anwaltskosten auch die Gerichtsgebühren tragen. Das gilt nicht nur für Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch für Behörden und staatliche Einrichtungen. Nur die Kirchen sind in Schleswig-Holstein davon befreit!
Dabei erhalten die evangelische Nordkirche und das katholische Bistum Hamburg im aktuellen Jahr schon 13,32 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt. Diese Zuschüsse sind im Staatskirchenvertrag von 1957 geregelt. Auf den wird auch immer verwiesen, wenn es um die Gebührenbefreiung vor Gericht geht. Doch das stimmt nicht, hat der wissenschaftliche Dienst des Landtages auf Anfrage der Piraten-Fraktion festgestellt.
Damit kann das Gebührenprivileg jederzeit gestrichen werden, so wie es beispielsweise das Land Hessen schon 1997 getan hat. Doch einen entsprechenden Antrag der Piraten haben CDU, SPD, Grüne und SSW in der AprilSitzung des Landtages abgelehnt - ohne Begründung.
Nicht kündbar sind dagegen die Staatskirchenverträge des Landes mit den beiden großen Konfessionen. Grundlage ist der sogenannte "Reichsdeputationshauptschluss", der im Jahr 1803 (!) das Vermögen von Staat und Kirchen trennte. Der Bund der Steuerzahler hält es für höchste Zeit, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche auf neue Beine zu stellen. Unkündbare Verträge und Zahlungen ohne konkret vereinbarte Gegenleistung gehören nicht in unsere Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben eine sehr konkrete Frage gestellt, die ich Ihnen leider nicht so konkret beantworten kann, wie ich es gerne möchte.
Die Abstimmungen zum Gottesbezug in unserer Landesverfassung finden am heutigen Freitag, den 22. Juli, statt. Bisher liegen drei Anträge vor, von denen zwei einen direkten Gottesbezug aufweisen. Die SPD-Fraktion hat sich darauf verständigt, dass es sich bei diesen Abstimmungen um Gewissensentscheidungen handelt. Das bedeutet, dass die Fraktionsdisziplin aufgehoben wird. Daher ist mir auch nicht bekannt, wie sich die SPD-Abgeordneten im Kieler Landtag entscheiden werden. Somit kann ich Ihnen auch nicht mitteilen, wie sich diese Abgeordneten bei einer möglichen Abstimmung über das Gebührenprivileg verhalten würden.
Zu meiner persönlichen Haltung kann ich Ihnen Folgendes sagen: Beim letzten ordentlichen Landesparteitag der SPD Schleswig-Holstein im März 2015 gab es einen Antrag der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), der die Forderung nach einer strikten Trennung von Staat und Kirche enthielt. Teil der Forderung war der Rückzug des Staates aus der Erhebung der Kirchensteuer. Darüber hinaus forderte die ASF die Aufhebung der Ewigkeitsklausel in den Kirchenstaatsverträgen, die auch der von Ihnen zitierte Artikel erwähnt. Als ASF-Vorsitzende in Lübeck habe ich den Antrag unterstützt, obwohl er wenig Aussicht auf Erfolg hatte und ich einzelne Forderungen für sehr weitreichend hielt. Ich bin aber wie Sie der Meinung, dass wir den zukünftigen Umgang mit Religion in unserer Gesellschaft diskutieren müssen. Der Antrag bot meines Erachtens einen Anlass, diese Diskussion innerhalb der SPD anzustoßen. Der Landesparteitag hat den Antrag an den Landesvorstand überwiesen. Der Landesvorstand hat daraufhin eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich nur diesem Thema widmet und öffentliche Veranstaltungen organisiert.
Mir ist es an dieser Stelle wichtig festzuhalten, dass ich mich mit den Werten des Christentums identifiziere. Dennoch bin ich der Meinung, dass Staat und Religion streng getrennt werden müssen. Ein religiöser Bezug spaltet heutzutage mehr, als er vereint. Angesichts der vielfältigen Krisen, die unsere Gesellschaft gegenwärtig beschäftigen, denke ich, wir sollten uns wieder mehr auf die Dinge konzentrieren die uns zusammenhalten.
Mit freundlichem Gruß
Ihre Gabi Hiller-Ohm