Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Jürgen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,
Justizminister Herr Maas, SPD-Parteikollege von Ihnen, hat in dem Entwurf für das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung den Passus der "Datenhehlerei" einbauen lassen, der nach Meinung von Expertinnen und Experten sehr gut geeignet ist, die Pressefreiheit und damit ein sehr wichtigs Instrument der Demokratie stark zu schwächen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zur-Datenhehlerei-Gefaehrliches-U-Boot-im-Entwurf-zur-Vorratsdatenspeicherung-2842118.html
Halten Sie es für richtig, die Pressefreiheit einzuschränken?
Oder werden Sie Ihren Parteikollegen auf die Diskrepanz von SPD-Grundsätzen und Gesetzentwurf hinweisen und der Zustimmung zu diesem Gesetz die Stimme verweigern?
Ich bleibe gespannt zu Ihrer demokratischen Grundhaltung!
Mit freundlichen Grüßen
J.Georg Brandt
Sehr geehrter Herr Brandt,
schön, dass Sie nachfragen. Ich bedanke mich für Ihre Zuschrift. Es mag grundsätzlich richtig sein, gesetzliche Regelungen zu treffen, um gegen sogenannte Datenhehlerei vorzugehen. Selbstverständlich muss man aber dabei die Grundrechte beachten. In dieser Woche wird es wahrscheinlich darum gehen, über die Datenhehlerei in Einheit mit der Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist (gemeinhin als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet) abzustimmen. Ganz sicher ist es noch nicht, aber ich gehe davon aus, dass wir am Freitag darüber beraten werden.
Insgesamt habe ich große Vorbehalte, weswegen ich den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ ablehnen werde.
Der vorliegende Gesetzentwurf versucht zwar den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes zu genügen. Trotzdem können Bedenken nicht grundsätzlich ausgeräumt werden. Die anlasslose Speicherpflicht scheint unverhältnismäßig. Sie schränkt alle Menschen in ihren Grundrechten ein und stellt sie unter Generalverdacht. Daran ändern auch die hohen Hürden für die Datenverarbeitung nichts. Der Europäische Gerichtshof hatte es für notwendig erachtet, den betroffenen Personenkreis zu beschränken.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kann massiv in die Freiheitsrechte aller Menschen verdachtsunabhängig eingegriffen werden. Solche Eingriffe dürfen aber nur die absolute Ausnahme sein. Dafür bedürfte es strenger Prüfungen, ob solche Maßnahmen erforderlich und verhältnismäßig sind. Das müsste natürlich durch technische, organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen abgesichert werden. Dass die vorgesehenen Regelungen den grundrechtlichen Anforderungen genügen, sehe ich nicht. Das gilt auch für die Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern und fängt bei Journalisten an und erstreckt sich über Ärzte und Anwälte bis hin zu Abgeordneten.
Darüber hinaus gibt es keine überzeugende Begründung, warum es erforderlich ist, Standort- und Kommunikationsdaten zu speichern. Ob solche Maßnahmen wirksam sind, hat sogar der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in Frage gestellt.
Deswegen lehne ich den vorliegenden Gesetzentwurf ab.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm, MdB