Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Jürgen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,
zunächst bedanke ich mich für die von Ihnen beantworteten Fragen.
Die BND-NSA-"Kooperation" ist in ihrem Umfang nun noch deutlicher geworden.
Es geht um die sogenannten "Selektoren", (Suchbegriffe, IP-Adressen etc.), die die NSA dem BND gegeben hatte, um die Internet- wie auch die Telefonkommunikation von Bundesbürger_innen sowie Unternehmen und Regierungen mitzuhören.
Dabei ist davon auszugehen, dass massiv die Grundrechte deutscher Bürger_innen verletzt wurden. Eine gesetzliche Grundlage dazu gibt es nicht.
Die Bundesregierung möchte offensichtlich das Thema aussitzen und gibt die "Selektoren" nicht bekannt - mit Hinweis, dass die USA gefragt werden müssten.
Dabei geht es NICHT um die USA, sondern verfassungswidrige Handlungen gegen die Bürger_innen. Ein Fragen der USA ist da nicht notwendig. Eine Aufarbeitung und Kontrolle von Geheimdiensten insgesamt wäre angemessen.
Welche Initiative haben Sie als Mitglied einer Regierungspartei ergriffen, um die Rechte der Bürger_innen zu schützen und um diesen Fall aufzuklären?
Haben Sie die Herausgabe der "Selektoren" gefordert?
Oder sind Sie der Meinung, dass die USA bei dem Schutz der verfassungsrechtlich verbrieften Rechte der Bürger_innen gefragt werden müssten?
Mit freundlichen Grüßen
J.Georg Brandt
Sehr geehrter Herr Brandt,
vielen Dank für Ihre Frage. Wir als SPD-Fraktion haben immer verlangt, dass das Parlament in geeigneter Weise Kenntnis vom Inhalt der Selektoren nehmen kann, die bis August 2013 aktiv waren und dann aussortiert worden sind. In welcher Form, ob durch die Parlamentarier selbst oder durch unabhängige Dritte, ist für uns nicht von vorrangigem Interesse. Dritte mit besonderer Expertise können durchaus von Vorteil sein und sind aus unserer Sicht daher ein wirksames Mittel einer sachorientierten Aufklärung. Entscheidend ist am Ende, dass das Parlament eine fundierte Bewertung des Vorgangs vornehmen und die richtigen Konsequenzen in jeder Hinsicht ziehen kann.
Nach dem geltenden BND-Gesetz darf der BND auch im Inland tätig werden, soweit er Erkenntnisse über Vorgänge im Ausland gewinnen will. Das verstößt auch nicht gegen die Verfassung, weil damit noch keine Eingriffe in Grundrechte verbunden sind. Die Einstellung von Selektoren, die nach den Vereinbarungen zwischen der NSA und dem BND unzulässig waren, bedeutet noch keinen Bruch deutschen Rechts oder eine Verletzung der Grundrechte deutscher Bürger. Dafür haben wir bisher keine Anhaltspunkte gewinnen können. Wir müssen dies jedoch anhand der Selektorenlisten überprüfen können.
Allerdings war die Kommunikationsüberwachung des Auslandes bisher unzureichend im BND-Gesetz geregelt. Das ist nicht notwendig verfassungswidrig, aus heutiger Sicht jedoch verfassungspolitisch so nicht länger tragbar. Die SPD wird daher in Kürze eine Reform der gesetzlichen Grundlagen des BND vorschlagen. Neben präziser gesetzlicher Regelung der Voraussetzungen von Aufklärungsmaßnahmen des BND wollen wir auch eine intensive Kontrolle des BND durch die G10-Kommission ( https://www.bundestag.de/bundestag/gremien18/g10 ).
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm, MdB