Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Ernst P. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Ernst P. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

herzlichen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 5. August 2014, auch wenn ich mich frage, warum Sie darauf erst jetzt eine Antwort finden, obwohl mehrere später gestellte Fragen längst beantwortet sind.

Zu Ihrer Antwort habe ich zwei kurze Nachfragen:

1. Sie sagen, dass man keine Anreize geben sollte, dass Mütter länger als ein Jahr dem Arbeitsmarkt fernbleiben. Gibt es dafür sachliche Gründe, oder ist es eine rein ideologische Forderung? Ist Familienarbeit weniger wertvoll als Erwerbsarbeit?

2. Des weiteren weisen Sie auf die Chancen auf Entwicklung und Förderung hin, die die Kinder in einer Kita bekommen. Zur inhaltlichen Abgrenzung möchte ich klarstellen, dass sich meine Fragen nicht auf die (unzweifelhaft sinnvolle) klassische Kita beziehen, sondern auf den Krippenbereich, also auf Kinder unter drei Jahren. Stimmen Sie mir zu, dass es dort einen deutlich besseren Betreuungsschlüssel bräuchte (also weniger als vier Kinder pro Fachkraft), um Kinder in dem Alter wirklich gezielt zu fördern und gleichzeitig ihr Grundbedürfnis auf Nähe und Geborgenheit zu erfüllen? Wäre es daher nicht wichtiger, das Personal in den vorhandenen Kitas aufzustocken, bevor man neue Kita-Plätze schafft.

Vielen Dank im Voraus,
E. Parheim

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Parheim,

aus der Erwerbsarbeit beziehungsweise dem daraus erzielten Verdienst leitet sich die Höhe der Rentenzahlungen im Alter ab. Es gibt heutzutage viele Frauen, die aufgrund der Erziehung ihrer Kinder gar nicht oder nur in Teilzeit arbeiten konnten und daher nur eine sehr kleine Rente erhalten oder erhalten werden.

Hinzu kommt, dass der Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Erziehungszeit umso schwieriger wird, desto länger die Unterbrechung dauert. Der Aufstieg in eine Führungsposition ist sowohl aus einer Teilzeitbeschäftigung heraus als auch nach einer langen Berufspause fast unmöglich. Besonders brisant ist das für verheiratete Frauen (oder verheiratete Männer), die durch die Erziehung ihrer Kinder auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichten und vom Gehalt ihres Partners oder ihrer Partnerin abhängig sind. Im Falle einer Scheidung stehen diese Frauen oder Männer finanziell oftmals schlecht da. Auch aus diesem Grund setzt sich die SPD für einen quantitativen und qualitativen Ausbau der Krippen- und Kitabetreuung ein. Jede und jeder soll die Chance erhalten Familie und Beruf bestmöglich zu vereinbaren.

In Ihrer zweiten Frage beziehen Sie sich auf den Betreuungsschlüssel in Krippen und befürworten einen Schlüssel, der bei weniger als vier Kindern pro Erzieherin oder Erzieher liegt.

Grundsätzlich unterliegt die Handhabung der Betreuungs- und Personalschlüssel in Krippen und Kindergärten den Regelungen der einzelnen Bundesländer und diese sind unterschiedlich. In Bremen beträgt der Schlüssel in Krippen beispielsweise 1 zu 3,2, in Sachsen-Anhalt 1 zu 6,7 und in Schleswig-Holstein 1 zu 3,7.

Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung legt einen niedrigeren Betreuungsschlüssel für Kinder unter drei Jahren nahe und empfiehlt idealerweise einen Schlüssel von 1:3 mit folgender Begründung: "Je weniger Kinder eine Erzieherin oder ein Erzieher zu betreuen hat, desto mehr bildungsanregende Interaktionen und Aktivitäten können den Kindern geboten werden. Besonders bei der Entwicklung von sprachlich-kognitiven und sozialen Fähigkeiten zahlt sich eine niedrige Fachkraft-Kind-Relation aus." Wobei man allerdings gleichzeitig festgestellt hat, dass nicht nur der Betreuungsschlüssel allein eine Rolle bei der Ausbildung vieler Fähigkeiten spielt, sondern zum Beispiel auch die soziale Durchmischung einer Gruppe. So zeigen Gruppen in sozialen Brennpunktgebieten oftmals klare Defizite, wenn auf eine Durchmischung verzichtet wird.

Um den Ländern den weiteren Ausbau von Krippen auch hinsichtlich besserer Betreuungsschlüssel zu ermöglichen, stellt der Bund mit einem dritten Investitionsprogramm eine Milliarde Euro für mehr Investitionen in den Betreuungsplatzausbau für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Zudem erhöht der Bund für die Jahre 2017 und 2018 seine Beteiligung an den Betriebskosten um nochmals weitere 100 Millionen Euro und beteiligt sich ab diesem Jahr dauerhaft mit jährlich 845 Millionen Euro an den Betriebskosten.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm