Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Oliver Z. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm
Die Neuregelung des Sorgerechtes nicht verheirateter Eltern führt in der Praxis leider zu keiner Gleichberechtigung. Ganz im Gegenteil.
Wo früher ledige Mütter nichts weiter zu tun brauchten, als ihre Zustimmung zu verweigern, müssen heute zusätzlich noch Fakten geschaffen werden, wie das Provozieren von Streitigkeiten oder der totalen Kommunikationsverweigerung, die dann bei Gericht als Gründe herhalten, um mit dem Totschlagargument "Kommunikationprobleme der Eltern" eine gemeinsame Sorgetragung am Kinde abzulehnen.
Nichtehelichen Vätern wird dieses halbherzige Konzept durch die Medien derart verkauft und es wird ihnen suggeriert, dass es künftig nur noch eines einfachen Antrags bedarf, so dass ihnen in aller Regel die Mitsorge am Kind zugesprochen würde.
Gegenteiliges ist jeodch der Fall. Gerichtsverfahren verstärken die Unstimmigkeiten zwischen den Eltern und führen zu weiterer Ausgrenzung und Entfremdung. Mediationen werden nicht angeordnet und durchgesetzt, höchstens per Vergleich aufs Papier gebracht. Anschliessende Verweigerungen seitens der Mütter, die Mediation dann doch nicht durchführen zu wollen, bleiben folgenlos. Mütter werden nicht in die Pflicht genommen.
Wie entspricht dies dem Kindeswohl?
Aus den allgemein verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamtes über "Geschäftsanfall und -erledigung von Familiensachen" geht hervor, dass im Jahre 2011 130.000 gerichtliche Verfahren zu Sorgerechtsfragen anhängig waren.
Leider ist daraus nicht ersichtlich, inwiefern sich die gerichtlichen Entscheidungen in Bezug auf positiven oder negativen Ausgang zugunsten der Väter in der Praxis gestalten.
Wir sieht die Spruchpraxis bei Gerichten hierzu aus, jeweils in den Zeiträumen vor dem Urteil des Bundesverfassungsgericht 2010, während der Übergangsregelung durch das Bundesverfassungsgericht 2010-2013 und seit der Gesetzesänderung?
Besten Gruss
Oliver Zimmer
Sehr geehrter Herr Zimmer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Da wir in der SPD-Fraktion das Regionalprinzip verfolgen und Ihr Wahlkreis von meiner Bundestagskollegin Elke Ferner betreut wird, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an Ihre SPD-Bundestagsabgeordnete Elke Ferner zu wenden, die zudem auch Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium ist. Ihre Kontaktdaten finden Sie unter http://www.elke-ferner.de/ .
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm