Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Andreas R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,
Alle Sport- und Privatpiloten sollen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Tun sie es nicht drohen die Luftfahrtbehörden den teilweise sehr altgedienten Piloten (ich selber fliege seit nunmehr 33 Jahren) die Lizenz zu entziehen.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem ein Terroranschlag ausging.
Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer z.B. stellen ein viel größeres Gefahrenkontingent dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt! Warum werden diese nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet die harmlose Minderheit der Sportpiloten?
Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Werden Freiheit und Demokratie und Menschenwürde dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?
Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?
Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine verdächtigen Kamikazeterroristen sind. Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein aber das kennen wir ja genug aus anderen Bereichen mit den entsprechenden negativen Auswirkungen für den Standort Deutschland.
Wir appellieren an die Vernunft und das Demokratieverständnis unserer Politiker, denn wir ersticken aktuell in völlig groteskem Bürokratenwahn.
Es gibt z.B. auch Radfahrer, die nachts in betrunkenem Zustand unterwegs sind
oder plötzlich durch eine Herzattacke Schäden verursachen.
Wer käme aber auf die völlig absurde Idee, deshalb prinzipiell bei allen Radfahrern einen regelmäßigen, bis über 1000,- Euro teuren und totalen Gesundheits-check anzuordnen nur um zu verhindern, dass vielleicht einer von ihnen infolge einer Kolik, plötzlicher Kopfschmerzen oder ähnlicher gesundheitlicher Unvorhersehbarkeiten die Allgemeinheit schädigt und mit dieser wirklich verrückten Begründung das "überaus gefährliche Radfahren" zunächst einmal prinzipiell zu verbieten?
Genau diese, uns nur gängelnde Behördenwillkür, aber wird genauso an uns - erwiesen harmlosen Segel - und Motorfliegern derzeit regelmäßig und in ganz großem Stil vollzogen.
Der Irrsinn nennt sich "JAR-FCL 3 deutsch" und wurde uns vom gottvaterähnlichen BMVBW - nach Falschübersetzung aus dem Englischen - rücksichtslos einfach verordnet.
Selbst eine Grippeimpfung oder simple Schwangerschaft führt nach wortwörtlicher Auslegung dieses irrealen Schwachsinns zu sofortigem Ruhen der Pilotenlizenz!
Ich kenne keinen Piloten, der sich bei Unwohlsein in ein Flugzeug setzt.
Die staatlichen Forderungen an die Gesundheit eines z.B. über 60-jähriger Segelfliegers sind in Deutschland - weltweit einmalig ! - durchaus vergleichbar mit jenen, die an einen jungen und gesunden Jumbo-Kapitän oder an einen Kampfjetpiloten gestellt werden, so eine Art "Marsflugtauglichkeit", die kaum einer in diesem Alter mehr erbringen kann. Die alten, erfahrenen Funktionsträger in unseren Vereinen drohen daher auszusterben und für die Jüngeren wird es einfach zu teuer ( bis 1200.- Euro für eine Erstuntersuchung! ,weil sie neuerdings eine perfekte - und damit völlig übertriebene - Gesundheit nachweisen müssen.
Nur der Information halber sei erwähnt daß aufgrund von diversen Studien immer wieder bewiesen wird, daß Unfälle in der Sportfliegerei durch mangelnde medizinische Fitness so gut wie nie anzutreffen sind. Aus diesem Grund verzichtet z.B. Großbritannien komplett auf Gesundheitszeugnisse bei Segelfliegern.
Wir empfinden dies als eine kulturlose, zutiefst misstrauische, ja überaus groteske Rücksichtslosigkeit gegenüber Minderheiten, welche zudem in ihrer Maßlosigkeit gegen bestehende Gesetze (BGG und OBG) verstößt, aber dennoch gegen alle Vernunft und Sachlichkeit von deutschen Behörden eisern verteidigt wird, obwohl dieser pure Unfug - durch wissenschaftliche Untersuchungen klar bewiesen - keinerlei ( NULL ! ) Sicherheitsgewinn bringt!
Aus diesen Gründen gibt es so etwas in den USA überhaupt nicht!
Wir bitten Sie sich unter www.jar-contra-de-forum at extern einmal ein Bild der kochenden Volksseele (und Wähler) zu machen.
Diese Flieger, die in großem Male soziale Verantwortung tragen, Jugendliche in frühem Stadium von der Straße und auf die Flugplätze holen, der Bevölkerung regelmässig mit Mitflug-Gelegenheiten und Flugplatzfesten Freude bereiten sollen unter dem Deckmantel der angeblichen Terrorismus-Bekämpfung (die Fachleute sind sich über den Unsinn der Maßnahmen einig) nur noch gegängelt werden. George Orwell "1984" läßt grüßen (die Lektüre dieses Buches ist sehr zu empfehlen).
Einige Maßnahmen der Bundesregierung (siehe Erstellung der EDR´s um Kernkraftwerke) bewirken in der Praxis genau das Gegenteil nämlich eine Publizierung dieser Gebiete im Internet (vorher kannte sie keiner) mit genauen Koordinaten etc.
Dagegen wehren wir uns.
Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ist doch ein typischer, völlig populistischer und sinnloser Akt. Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt. Als könnte man durch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?
Ähnlich groteske und nur aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei den Sport- und Privatfliegern, die sich neuerdings einer wirklich totalen "freiwilligen" Zuverlässigkeitsuntersuchung (§7 LuftSiG) unterziehen sollen, bei der sämtliche Geheimdienste der Welt (auch die alte Stasiakten!) und selbst der Arbeitgeber zur Auskunft einbezogen werden. Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen. Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen, der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug.
Alles bewirkt nur den gläsernen Bürger und eine Menge unsinniger Bürokratie und die Stasi wäre stolz darauf gewesen, hätte sie schon diese Möglichkeiten gehabt. Auch eine künftige radikale Regierung findet solche "Notstandgesetze" bereits vor! Eine schreckliche Vorstellung, dass wir vielleicht denen schon jetzt in die Hand arbeiten!
Mit denselben Argumenten kann auch jeder Führerscheinbesitzer "durchleuchtet" werden und auch jeder Rucksackträger und dies ist sogar noch besser begründbar, da bisher jede Menge Autobomben in den Innenstädten explodiert sind. Es war aber noch niemals ein Sportpilot darunter!! Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist? Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unangetastet bleibt, wenn solche willkürliche Schnüffelei über die Minderheit der Sportflieger kommt. Wissen Sie, dass die Sportflieger dies "freiwillig" unter Androhung von Lizenzverlust beantragen müssen?
Sind unsere führenden Regierungsvertreter inzwischen nicht mehr beeinflusst von
psychisch Kranken (Motorseglerpilot über Frankfurt) und Selbstmördern (Absturz neben dem Reichstag), als von normalen Bürgern (Sportpiloten), die nicht mehr gehört werden?.
Was ist eine freiheitliche Demokratie noch wert, wenn sie so mit ihren Minderheiten umgeht?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt,
dass man sie schleichend abschafft?
Das Bundesverfassungsgericht hat vor ganz kurzer Zeit, eine ähnliche Telefonspionage - ohne jeden Verdacht - als nicht verfassungskonform bezeichnet.
Es gibt bei uns jetzt erneut und aktuell keinerlei Grenze zum Ausspionieren durch jede unkontrollierte Bürokratenwillkür und wir werden wohl demnächst wegen jeder Kleinigkeit vom Himmel geholt. Wir werden sogar genötigt, den Antrag sofort zu stellen. Ansonsten werden wir mit sofortigem Lizensentzug bedroht!
Was werde Sie, als unser künftiger Abgeordneter, dagegen tun?
Wie stehen Sie zu dieser Entwicklung im Orwellschen Sinne?
Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine Terroristen sind, sondern normale Menschen, die nur um ihre freiheitliche Grundrechte fürchten.
Anruf genügt - Tel . 040 - 760 1000
Abschließend sei vielleicht noch gesagt, daß in unseren Augen der Terrorismus augenscheinlich sein Ziel erreicht (zumindest in Deutschland mit seiner Überbürokratierung - es fehlt langsam die Luft zum Atmen). Das Ziel ist nicht notwendigerweise Attentate sondern zunächst einmal das Aushebeln der Strukturen / der Wahnsinn von totaler Behördenwillkür und die Zerstörung des öffentlichen Lebens - wir sind auf einem guten Weg :-(
Was Deutschland braucht, sind offene Augen und Bürger, die sich in ihrem
Lande wohl fühlen und eine Gemeinschaft bilden um dem Schrecken des Terrors
zu begegnen.
Dieses wird augenscheinlich nicht gesehen und man gaukelt der Bevölkerung mit völlig unsinnigen und fachlich völlig idiotischen Maßnahmen eine trügerische Sicherheit vor, die es nicht gibt. Frei nach dem Motto "Wir haben doch alles getan und waschen unsere Hände jetzt in Unschuld"
In Erwartung Ihrer Nachricht verbleibe ich
Hochachtungsvoll
A.Redlin / LSV Grambeker Heide
Sehr geehrter Herr Redlin,
Sie wenden sich in Ihrem Schreiben gegen die im Luftsicherheitsgesetz angeordnete Zuverlässigkeitsüberprüfung. Der Luftverkehr unterliegt im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern einer besonderen terroristischen Bedrohung. Es ist auch davon auszugehen, dass diese Bedrohung sich in absehbarer Zeit nicht verringern wird. Dem ist durch das Luftsicherheitsgesetz durch ein gestaffeltes System an Sicherheitsmaßnahmen am Boden und in der Luft Rechnung tragen worden. Die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftsicherheitsgesetz auf die sog. Privatpiloten entspricht den erhöhten Sicherheitsanforderungen in der Luftfahrt sowie einer Forderung der deutschen Innenministerkonferenz vom 14. /15. Mai 2003. Durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung soll verhindert werden, dass unzuverlässige Personen eine Ausbildung zum Piloten erlangen oder ein Luftfahrzeug führen.
Es darf nicht verkannt werden, dass Zuverlässigkeitsüberprüfungen selbstverständlich keinen hundertprozentigen Schutz gegen Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs bieten können, gleichwohl aber eine wichtige präventive Komponente darstellen. Dass es bisher überhaupt keinen Fall gegeben haben soll, in dem ein aktiver Luftsportler im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten aufgefallen sei, ist nicht zutreffend. In Brandenburg hat ein türkischer Staatsbürger 2002 unter Angabe einer falschen Identität eine Pilotenlizenz erworben. Die Person ist zwischenzeitlich wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung (Goldschmuggel) zu 5 Jahren Haft verurteilt worden und mutmaßliches Mitglied einer Tätergruppierung um den Tunesier G., der unter dem Verdacht steht, arabische Studenten für Anschläge in Deutschland angeworben zu haben und gegenwärtig in Berlin vor Gericht steht. Zutreffend ist, dass ausländische Piloten durch § 7 LuftSiG nicht erfasst werden. Dies ergibt sich aber aus dem Geltungsbereich des Gesetzes. Deutschland kann keine Schutzmaßnahmen in ausländischen Staaten anordnen. Der Umstand, dass bestimmte Schutzmaßnahmen nicht weltweit praktiziert werden, stellt keinen Grund dar, hiervon in Deutschland abzusehen.
Dass Personen ohne Pilotenlizenz, die sich gewaltsam in den Besitz eines Flugzeuges bringen (Frankfurter Motorseglerfall), keiner Zuverlässigkeitsüberprüfung unterliegen, ist offenkundig. Dies spricht aber nicht gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung, sondern für eine bessere Sicherung von Flugplätzen und Flug
Die Aussage, dass das Gefährdungspotenzial durch Kleinflugzeuge wesentlicher geringer als das durch Kfz und Lkw sei und erst recht nicht mit dem eines Airbus A 380 vergleichbar sei, ist so nicht zutreffend. Nach gemeinsamer Auffassung der deutschen Sicherheitsbehörden sind genügend Tatszenarien vorstellbar, in denen durch Nutzung eines Kleinflugzeugs als Tatwaffe massive Schäden angerichtet werden können, z.B. wenn dieses mit Sprengstoff oder anderen Explosivstoffen beladen wird. Mit ausschlaggebend für die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf alle Flugzeugführer ist auch das Bedrohungspotential, das insbesondere aus der Mobilität des Fluggeräts resultiert. Schon von relativ kleinen Flugzeugen kann eine erhebliche Gefährdung für Personen insbesondere in Sicherheitsbereichen ausgehen, die gegen Angriffe vom Boden aus hinreichend geschützt sind.
Das Bundesministerium des Innern erarbeitet z.Z. unter Hochdruck die Rechtsverordnung zur Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung, die mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Die besondere Gefährdung, der der Luftverkehr unterliegt, erlaubt es jedoch nicht, mit der Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen zu warten, bis diese Verordnung in Kraft ist. Das Bundesministerium steht in engem Kontakt mit den Ländern, um auch jetzt schon ein möglichst einheitliches Vorgehen der Länder sicher zu stellen.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung sieht ein abgestuftes Prüfverfahren vor. Nach § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Luftsicherheitsgesetzes darf die Luftsicherheitsbehörde Anfragen bei den Polizei- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder stellen. Bei den weiteren Sicherheitsbehörden wie z. B. dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Militärischen Abschirmdienst oder dem Bundesnachrichtendienst darf nur angefragt werden, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Diese Erforderlichkeit unterliegt auch der gerichtlichen Überprüfung. Vereinzelt wird der Vorwurf erhoben, dass durch die im Einzelfall erforderliche Einbeziehung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Verleumdungen durch sog. inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Zuverlässigkeit eines Flugzeugführers in Frage stellen könnten. Solche rechtsstaatswidrig gewonnenen Informationen sind für die Beurteilung der Zuverlässigkeit grundsätzlich nicht geeignet und damit für die Zuverlässigkeitsüberprüfung auch nicht bedeutsam.
Vereinzelt wird ein unverhältnismäßiges Vorgehen der Luftsicherheitsbehörden insbesondere bei Auslandsbezügen, wie z.B. bei früheren Wohnsitzen im Ausland, beklagt. Die zuständige Facharbeitsgruppe meiner Fraktion hat das Bundesministerium des Innern bereits aufgefordert, im Rahmen der erforderlichen Rechtsverordnung eine Umsetzung der Zuverlässigkeitsüberprüfung unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sicher zu stellen. Der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird ausnahmslos das gesamte fliegende Personal der Luftfahrtunternehmen und alle Beschäftigte auf unseren Verkehrsflughäfen bis zur Reinigungskraft unterworfen, ohne dass daran Kritik geübt wird. Ich kann nicht erkennen, dass die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf Privatpiloten unverhältnismäßig ist oder dass dadurch Privatpiloten gegenüber bislang schon der Zuverlässigkeitsüberprüfung unterworfenen Personen benachteilgt werden.
Die Gebühren für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen werden bei ca. € 25,- liegen, was ich für akzeptabel halte. Es ist auch beabsichtigt, zukünftig die Wiederholungsprüfung nur alle 3 Jahre durchzuführen. Die Grundlagen hierfür werden gerade im Bundesministerium des Innern erarbeitet.
Ich bitte daher um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, auch soweit sie Privatpiloten betreffen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm