Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Hans-Heiner K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hiller Ohm,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage zur Darstellung des Gehaltsunterschiedes Männer-Frauen. Leider funktionieren die destatis-Links in der Antwort nicht, so dass ich mich nur auf den Text beziehen kann.
Es ist richtig, dass Bruttostundenlöhne angegeben werden. Diese werden jedoch nach der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes „Verdienstunterschiede von Männern und Frauen“ von 2010 von diesem selbst aus Bruttojahres- und Monatswerten ermittelt, da andere Daten nicht vorliegen. Dies ergibt den sogenannten unbereinigten Gender-Pay-Gap von 22%. Der Bereich „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ bleibt dabei allerdings unberücksichtigt und würde wohl zu einer merklichen Senkung führen.
Bereinigt man diesen Wert um Faktoren wie Qualifikation, Arbeitsplatzanforderungen, Branche, Beschäftigungsdauer etc. beträgt der bereinigte Gender-Pay-Gap noch ca. 8 %. Dazu Zitat: „ Der ermittelte Wert ist eine Obergrenze. Er wäre geringer ausgefallen, wenn der Berechnung weitere lohnrelevante Eigenschaften [..] zur Verfügung gestanden hätten.“ (Quelle s. o.).
Das Institut der deutschen Wirtschaft kommt so in einer eigenen Studie von Anfang 2013 auf einen Wert von ca. 2 % (Pressemitteilung Nr. 3 vom 14.01.2013), der schon nahe an der Grenze zur statistischen Unschärfe liegt.
Deshalb empfinde ich die Verwendung des unbereinigten 22%-Wertes bei der Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit als verzerrend oder zumindest unredlich und frage mich immer noch nach dem Grund. Es sei denn, die SPD fordert Entgeldgleichheit auf Basis dieses unbereinigten Wertes?
Freundliche Grüße und Dank für Antwort
Sehr geehrter Herr Köhne,
wir fordern die Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots. Dafür möchten wir, dass Unternehmen zertifizierte Lohnmessverfahren (z.B. eg-check http://www.eg-check.de/ ) anwenden. Nur wenn Verdachtsmomente für ungerechtfertigte Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen auftauchen, sollen die Unternehmen handeln und diese überwinden. Gibt es keine Gehaltsunterschiede passiert gar nichts.
So ein Lohnmessverfahren wird sicher nicht den unbereinigten Wert völlig eliminieren, aber doch zu mehr Gerechtigkeit in den Betrieben führen. Nichtsdestotrotz wollen wir natürlich auch die Bewertung von "typischen Frauentätigkeiten" verbessern. Ein Gehaltsunterschied zwischen einer Altenpflegerin und einem Krankentransport-Fahrer ist sicher erklärbar - und hat somit keinen Eingang in einen bereinigten Wert. Wir finden aber, dass die Arbeit mit Menschen nicht weniger Wert sein darf als die Arbeit mit Maschinen. Eine teilzeitbeschäftigte Zahnärztin darf auch pro Stunde nicht weniger verdienen als ihr vollzeitbeschäftigter Kollege, auch wenn ihr geringerer Stundenlohn durch Teilzeitbeschäftigung erklärbar ist. Diese Probleme finden sich in der Gehaltslücke von 22% wieder. Deshalb ist sie für uns der Maßstab.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm