Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Rainer O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Hiller-Ohm,
finden Sie die von Unkenntnis triefende TV-Einlassung des Peer Steinbrück zur Kürzung der Beamtenpensionen analog zu den Rürup-Rentenkürzungen nicht scheußlich und peinlich? Ist Ihnen gar nicht bewusst, dass Beamtenrecht und Rentenrecht völlig verschiedene Rechtssysteme darstellen? Warum sollen Beamte und Pensionäre zukünftig überhaupt die SPD wählen?
Sehr geehrter Herr Otte,
ich gehe mal davon aus, dass Sie sich auf das TV-Duell am 1. September beziehen.
Ich habe Herrn Steinbrück in diesem Zusammenhang anders verstanden und auch das Wort Kürzung nicht gehört. Ausgehend von der Frage, die die ARD-Journalistin Anne Will an den SPD-Kanzlerkandidaten gestellt hat, komme ich zu dem Schluss, dass in erster Linie die Bezüge von hohen Beamtinnen und Beamten gemeint waren. Frau Will fragte nämlich, ob Peer Steinbrück nicht an die Ungerechtigkeit der Differenzen zwischen Renten und Pensionen rangehen würde, weil er auch sonst am eigenen Ast sägen müsse.
Peer Steinbrück verneinte das. Gesetzlich Rentenversicherte würden sehr genau auf die eigene Rentenentwicklung und auf die Entwicklung der Pensionen schauen.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass mich sehr viele Bürgerzuschriften zu diesem Thema in den letzten Jahren erreicht haben.
Peer Steinbrück hat weiter ausgeführt, dass Pensionen aus dem öffentlichen Dienst nicht überproportional steigen dürfen. Tatsächlich hat er offen gelassen, welche Steigerungsraten verhältnismäßig sind. Er hat aber die faire Behandlung angemahnt: Die Schere zwischen Pensionen und gesetzlicher Rentenversicherung dürfe es nicht geben.
Aktuell haben wir in der Tat stark unterschiedliche Zuwächse: Die Pensionen von Bundesbeamten sind um 2,4 Prozent gestiegen, die der westdeutschen Rentner nur um 0,25 Prozent.
Selbstverständlich muss man sehen, wann eine Steigerung überproportional ist. Und auch, wann eine Höhe erreicht ist, die genug ist. Das betrifft aus meiner Sicht nicht Beamtinnen und Beamte des einfachen, mittleren oder gehobenen Dienstes. Wohl aber Regierungssprecher, wie aktuell in Thüringen, die mit nicht einmal 40 Jahren in den Ruhestand versetzt werden und eine Pension von 3.500 Euro bis zu ihrem Lebensende kassieren. Genauso halte ich den Ehrensold für den Bundespräsidenten für zu hoch - erst Recht, wenn der Präsident - wie im Fall Wulff - nur kurz amtiert hat.
Nebenbei bemerkt: Die Berufsgruppen, die die Bundeskanzlerin im TV-Duell alarmiert, nämlich Polizisten, Justizvollzugbeamte und Lehrer, sind allesamt Landesbeamte. Daraus folgt, dass hierfür auch die jeweiligen Länder verantwortlich sind - nicht der Bund.
Für mich steht fest: Egal aus welchem System jemand seine Altersbezüge erhält: Es muss gerecht bleiben. Wer hart arbeitet, muss auch im Alter davon gut leben können. Dafür steht die SPD.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm