Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,
jedes Jahr werden jetzt aufgrund des Melderechtsrahmengesetzes von den Meldebehörden ohne vorherige Aufforderung massenhaft Daten an das Amt für Bundeswehrverwaltung für Zwecke der Personalwerbung übermittelt - aber NUR an die Bundeswehr - nicht an zivile Mitbewerber!!!
Dazu teilte MdB Dr. Frithjof Schmidt von den Grünen mit: Ihre Bedenken hinsichtlich einer Wettbewerbsverzerrung sind nachvollziehbar.
Dazu: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_frithjof_schmidt-575-37935--f329717.html#q329717
Verstößt das Melderechtsrahmengesetz gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb?
Die Meldebehörden werden teilweise mit Steuergeldern der zivilen Mitbewerber finanziert. In diesem Falle bedeutet das: Zivile Mitbewerber müssen ihren Wettbewerbsnachteil mitfinanzieren. Es ist allgemein bekannt, daß die Suche nach gutem Nachwuchs schon jetzt schwierig ist.
Halten Sie ebenfalls meine Bedenken hinsichtlich einer Wettbewerbsverzerrung für nachvollziehbar?
Werden Sie eine kurzfristige juristische Prüfung hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und gegen den Gleichheitssatz des Artikels 3 Grundgesetz ermöglichen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
Sie wenden sich einmal mehr mit einer Frage zum Thema Bundeswehr an mich.
Die Meldebehörden übermitteln nach § 58, Absatz 1 des Wehpflichtgesetzes den Familien- und Vornamen sowie die Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im kommenden Jahr volljährig werden. Stichtag ist dabei der 31. März.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP hat in der Begründung für die Novelle des Wehrpflichtgesetzes 2010 für den entsprechenden §58, Absatz 1 des Wehpflichtgesetzes gesagt:
„Die Neuregelung wurde notwendig, da die bisherige Erfassung nach § 15 des Wehrpflichtgesetzes wegen der Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes unter datenschutzrechtlichen Aspekten nicht mehr erforderlich ist. Stattdessen erheben die Kreiswehrersatzämter bei den Meldebehörden zum Zweck der Personalwerbung jährlich die in Satz 2 genannten Daten von volljährig werdenden Frauen und Männern. Der personellen Regenerationsfähigkeit der Streitkräfte kommt vor allem wegen eines durch die demografische Entwicklung bedingten verschärften Wettbewerbs mit der Wirtschaft eine besondere Bedeutung zu. Ohne den entsprechenden Nachwuchs ist die Erfüllung des verfassungsmäßigen Auftrags durch die Bundeswehr gefährdet.“
Aus diesem Begründungsteil sehe ich, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung der Bundeswehr eine besondere Rolle zubilligt. Da ich keine Juristin bin, kann ich Ihnen aber keine juristische Einschätzung geben, ob es sich in diesem Fall um Wettbewerbsverzerrung handelt. Nach meinen Recherchen gibt es hierzu auch (noch) keine Rechtsprechung oder rechtswissenschaftliche Literatur.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat aber das Recht zu veranlassen, dass seine Daten nicht an die Bundeswehr weitergegeben werden dürfen. Hiervon muss die Meldebehörde in Kenntnis gesetzt werden. Ich finde es sehr bedauerlich, dass dieses Recht lediglich über die kommunalen Amtsblätter kommuniziert wurde. Hier hätte ich mir auf jeden Fall ein transparenteres Vorgehen gewünscht.
Ich persönlich finde die Sonderstellung der Bundeswehr bei der Werbung um Nachwuchs nicht für notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm